Vorlage - IV/STR/STR/1140/08
Betreff: |
Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 - Beschluss-Nr. IV/STR/61/1062/1001/08, Maßnahme-Kosten-Plan beider Städtebauförderprogramme für die Haushaltsjahre 2008/2009 und die Fortschreibung Haushaltsjahr 2007 - |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz |
Verfasser: | Stadtrat Vorsitzender des Stadtrates Zeitz |
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates |
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Beratungsfolge: |
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Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 – Beschluss-Nr. IV/STR/61/1062/1001/08, Maßnahme-Kosten-Plan beider Städtebauförderprogramme für die Haushaltsjahre 2008/2009 und die Fortschreibung Haushaltsjahr 2007 – wird stattgegeben.
Gesetzliche Grundlage: § 62 Absatz 3 GO-LSA
Gesetzliche Grundlage: § 62 Absatz 3 GO-LSA
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/61/1062/1001/08
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
(Siehe Widerspruch):