Vorlage - IV/STR/10/1470/08
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Gesetzliche Grundlage: § 78 (3) GO LSA i.V. m. § 4 Absatz 3
Gemeinschaftsvereinbarung d. VGem
Zeitzer Land
§ 54 (3) GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Mit Ausscheiden des Bürgermeisters der Gemeinde Theißen Herrn Johann Köstler muss der erste Stellvertreter des Vorsitzenden des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land neu gewählt werden.
Der erste Stellvertreter wird nach § 78 (3) GO LSA i. V. m. § 4 Absatz 1 der Gemeinschaftsvereinbarung aus den stimmberechtigten Vertretern der Mitgliedsgemeinden gewählt.
Nach § 4 Absatz 3 dieser Vereinbarung erfolgt eine Nachwahl, wenn der Vorsitzende oder ein Stellvertreter vorzeitig aus dem Gemeinschaftsausschuss ausscheidet.
Verfahren:
Nach Benennung der Wahlkommission erfolgen entsprechende Wahlvorschläge.
Lt. § 54 (3) GO LSA wird die Wahl geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat.