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Vorlage - IV/STR/10/1470/08  

Betreff: Nachwahl des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeinschaftsausschusses der VGem Zeitzer Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Gemeinschaftsausschuss Entscheidung
04.09.2008 
Sitzung Gemeinschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:    § 78 (3) GO LSA i.V. m. § 4 Absatz 3

       Gemeinschaftsvereinbarung d. VGem

       Zeitzer Land

       § 54 (3) GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:   keine

aufzuhebende Beschlüsse:    keine

 

 

Begründung:

 

Mit Ausscheiden des Bürgermeisters der Gemeinde Theißen Herrn Johann Köstler muss der erste Stellvertreter des Vorsitzenden des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land neu gewählt werden.

 

Der erste Stellvertreter wird nach § 78 (3) GO LSA i. V. m. § 4 Absatz 1 der Gemeinschaftsvereinbarung aus den stimmberechtigten Vertretern der Mitgliedsgemeinden gewählt.

 

Nach § 4 Absatz 3 dieser Vereinbarung erfolgt eine Nachwahl, wenn der Vorsitzende oder ein Stellvertreter vorzeitig aus dem Gemeinschaftsausschuss ausscheidet.

 

Verfahren:

 

Nach Benennung der Wahlkommission erfolgen entsprechende Wahlvorschläge.

 

Lt. § 54 (3) GO LSA wird die Wahl geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat.