Vorlage - IV/GLU/40/0099/08
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Sachstand
Der zurzeit gültige Schulentwicklungsplan umfasst den Zeitraum 2004/05 bis 2008/09.
Der Schulentwicklungsplan des Burgenlandkreises wurde vom Kreistag beschlossen
und vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Er befindet sich mit dem Schuljahr 2008/09
im letzten Jahr seiner Umsetzung. Eine Fortschreibung müsste ab dem Schuljahr 2009/10 erfolgen.
Der Burgenlandkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung hat die Stadt Zeitz mit
Schreiben vom 31.07.2008 darüber informiert, dass die vom Kultusministerium bereits vor
mehreren Monaten angekündigte Änderung der VO zur mittelfristigen Schulentwicklungs-
planung bisher nicht veröffentlicht wurde. Eine genaue Aussage zum Termin der Veröffentlichung kann gegenwärtig vom Burgenlandkreis auch nicht getroffen werden.
Eine Beschlussfassung des Kreistages über eine Fortschreibung der mittelfristigen
Schulentwicklungsplanung ist deshalb bis 31.12.2008 nicht mehr möglich. Mit Schreiben vom 08.08.2008 liegt der Verwaltung ein Entwurf der o.g. VO vor, mit dem Ziel der Beschluss-
fassung bis 31.03.2009 durch den Burgenlandkreis.
Für die Grund- und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz sind folgende
Änderungen zu beschließen.
- Eine Änderung der Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Zeitz
- Eine Änderung der Schulbezirke der Sekundarschulen der Stadt Zeitz
Der Wunsch der Gemeinden der Vgem „Zeitzer Land“, dass die Schüler nach
der 4. Klasse ab dem Schuljahr 2009/10 eine Sekundarschule in Zeitz besuchen,
wurde planerisch mit dem Burgenlandkreis am 22.08.2008 abgestimmt und
wird im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ab 2009/10 bei der Festlegung
der Schulbezirke der Sekundarschulen der Stadt Zeitz und des Burgenlandkreises berücksichtigt.
Die Absichtserklärungen der Gemeinden Nonnewitz, Döbris, Kayna, Würchwitz,
Geußnitz liegen als Gemeinderatsbeschluss vor.
Die Aufnahme von Schülern aus der Gemeinde Theißen in eine Sekundarschule
nach Zeitz ist Bestandteil des Entwurfes des Eingemeindungsvertrages. Die Aufnahme
von Schülern aus der Gemeinde Luckenau in eine Sekundarschule nach Zeitz wird
ebenfalls in den Entwurf des Eingemeindungsvertrages aufgenommen.
Für die Grundschulen Nonnewitz und Kayna sind die Schulbezirke für den Zeitraum
ab 2009/10 bis 2013/14 durch Gemeinderatsbeschluss zu bestätigen.
Grundschule Kayna
- Gemeinderatsbeschluss Kayna vom 18.06.2006 als Schulträger liegt vor
- Gemeinderatsbeschluss Geußnitz vom 06.09.2006
zur Beschulung der Grundschüler aus Geußnitz in
der Grundschule Kayna ab 2009/10 liegt vor
- Gemeinderatsbeschluss Würchwitz zur Beibehaltung
des Schulbezirkes der Grundschule Kayna ab 2009/10
erforderlich
Grundschule Nonnewitz
- Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Nonnewitz als
Schulträger zum Schulbezirk erforderlich
- Bestätigung des Schulbezirkes der Grundschule
Nonnewitz durch Gemeinderatsbeschlüsse Theißen,
Luckenau, Döbris ab 2009/10 zur Sicherung des
Schulstandortes Nonnewitz erforderlich