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Vorlage - IV/GLU/40/0100/08  

Betreff: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2009/10 bis 2013/14 - Schulbezirk Grundschule Nonnewitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Luckenau
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Luckenau Vorberatung
22.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Luckenau ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau beschließt in seiner Sitzung am 24

Der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau beschließt in seiner Sitzung am 22.10.2008 die weitere Zuordnung der Gemeinde Luckenau zum Schulbezirk der Grundschule Nonnewitz ab 2009/10 bis 2013/14.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt

 

 

Begründung:

 

Die Grundschüler der Gemeinde Luckenau besuchen gemäß des im Rahmen der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung bis 2008/09 beschlossenen Schulbezirkes die Grundschule Nonnewitz.

Der Fortbestand der Grundschule Nonnewitz ist auf der Grundlage der vorliegenden Schülerzahlen der Gemeinden Nonnewitz, Theißen, Luckenau und Döbris bis 2013/14 nicht gefährdet.

 

Im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung ab 2009/10 bis 2013/14 muss die Bestätigung zur weiteren Beschulung der Grundschüler aus Luckenau in der Grundschule Nonnewitz ab 2009/10 bis 2013/14 durch Gemeinderatsbeschluss erfolgen.