Vorlage - IV/GLU/40/0100/08
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Der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau beschließt in seiner Sitzung am 22.10.2008 die weitere Zuordnung der Gemeinde Luckenau zum Schulbezirk der Grundschule Nonnewitz ab 2009/10 bis 2013/14.
Gesetzliche Grundlage: Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt
Begründung:
Die Grundschüler der Gemeinde Luckenau besuchen gemäß des im Rahmen der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung bis 2008/09 beschlossenen Schulbezirkes die Grundschule Nonnewitz.
Der Fortbestand der Grundschule Nonnewitz ist auf der Grundlage der vorliegenden Schülerzahlen der Gemeinden Nonnewitz, Theißen, Luckenau und Döbris bis 2013/14 nicht gefährdet.
Im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung ab 2009/10 bis 2013/14 muss die Bestätigung zur weiteren Beschulung der Grundschüler aus Luckenau in der Grundschule Nonnewitz ab 2009/10 bis 2013/14 durch Gemeinderatsbeschluss erfolgen.