Vorlage - IV/GWÜ/20/0130/08
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Der Gemeinderat von Würchwitz beschließt in seiner Sitzung am 14.10.2008 den Ausbau der Hauptstraße in Loitsch mit der Abschnittsbildung in der Hauptstraße beginnend Abzweig Hauptstraße hinter der Brücke Flurstück 385/34 der Flur 9 auf der Ostseite und Flurstück 32/2 der Flur 9 auf der Westseite (teilweise) bis zum Ende des Krümmungsradiusses in der Straße „Nach Würchwitz“.
Entsprechend § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Würchwitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Hauptstraße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG-LSA) § 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das
Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3
Nr. 1 und §§ 1, 3 und 9 der
Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde
Würchwitz in der zum Zeitpunkt des Beschlusses
gültigen Fassung
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GWÜ/61/0119/08 vom 18.07.2008
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der Hauptstraße in der Ortslage Loitsch über eine Länge von ca.450 m. Deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.
Die Hauptstraße ist durch langjährige Belastung in der Oberfläche stark beschädigt. Wölbungen in der Pflasterdecke prägen das Bild der gesamten Hauptstraße, die Gehwege sind uneben.
Gleichfalls sind die im Straßenraum und im Randbereich befindlichen Entwässerungs-leitungen in keinem ausreichend sicheren Zustand, sodass eine kontinuierliche Ableitung des Oberflächenwassers nicht mehr über einen längeren Zeitraum gewährleistet werden kann.
Bauanfang: Hauptstraße, hinter der Brücke, ab Flurstück 385/34 der Flur 9 auf der
Ostseite und Flurstück 32/2 der Flur 9 (teilweise) auf der Westseite
Bauende: Ende des Krümmungsradiusses in der Straße „Nach Würchwitz“, Flurstück
104/2 der Flur 9 auf der Ostseite und Flurstück 53/2 der Flur 8 auf der
Westseite
Der Straßenausbau umfasst folgende Leistungen:
Die Fahrbahn wird mit einer Asphaltdecke in einer Breite von 5,50 m einschließlich einer
2-reihigen Läuferreihe aus Natursteinpflaster ausgebaut.
Auf der Nordseite wird der Gehweg in einer Breite von 1,20 m grundhaft ausgebaut und mit Betonrechteckpflaster befestigt. Hier erfolgt eine Trennung zur Fahrbahn mit einem Granithochbord.
Auf der Südseite schließt sich an die Fahrbahn eine Randangleichung mit Natursteinpflaster an. Ab der Einmündung „Dorfstraße“ bis zum Bauende in östlicher Richtung wird die Rand-angleichung beidseitig in Schotterrasen ausgeführt.
Die Zufahrten werden mit vorhandenem Natursteingroßpflaster abgesetzt.
Die bereits vorhandene Straßenbeleuchtung wird erneuert und entsprechend der lichttech-nischen Berechnung um weitere Lichtpunkte erweitert.
Die vorhandenen Bäume sind zu sichern; Baumfällungen sind nicht geplant.
Die Oberflächenentwässerung erfolgt über die neu zu setzenden Straßeneinläufe. Vorhandene defekte Entwässerungsleitungen werden erneuert, bzw. sind durch weitere zu ergänzen.
Der Baumaßnahme wird im Zuge der Dorferneuerung eine Förderung in Höhe von 65 % (maximal 213.270,00 €) der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Der endgültige Fördermittelbescheid liegt noch nicht vor; es wurde jedoch bereits der Bescheid zur Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten erteilt. Die Fördermittel werden hälftig verteilt ( 50 % die Gemeinde und 50 % die Anlieger).
Der grundhafte Ausbau ist gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Würchwitz
beitragspflichtig. Da die „Hauptstraße“ als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 3 Absatz 2 Punkt 3 der Straßen-ausbaubeitragssatzung.
Nach Baubeginn erhalten die Grundstückseigentümer entsprechend der Straßenausbau-beitragssatzung Vorausleistungsbescheide in Höhe von 70 % der voraussichtlichen umlage-fähigen Kosten. Nach Eingang der letzten, die Maßnahme betreffende, Rechnung wird eine Verrechnung mit dem bereits ergangenem Vorauseistungesbescheid erfolgen.
In der Sitzung des Gemeinderates am 18.07.2008 wurde die Zustimmung zu der außer-planmäßigen Ausgabe mit 8:0:0 Stimmen erteilt.
In einer Bürgerfragestunde am 18.07.2008 erhielten die Bürger von Loitsch Auskunft über den Planungsstand der Baumaßnahme.
In der Informationsveranstaltung am 27.08.2008 wurde den Anwohnern und den später Beitragspflichtigen das geplante Vorhaben vorgestellt. Vertreter des Planungsbüros und der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land gaben Erläuterungen zum Bauablauf
sowie zu den auf die Beitragspflichtigen zukommenden Straßenausbaubeiträge.
Voraussichtlicher Baubeginn: Frühjahr 2009
Voraussichtliche Fertigstellung : Juni 2009
Finanzielle Auswirkungen (in EURO): Ja
Ausgaben: Gesamtbaukosten lt. Planung des Ingenieurbüros (brutto) : 420.318,31 €
Einnahmen: beantragte Fördermittel : 213.270,00 €
(HHST 02.63000.36100)
Anteil der Beitragspflichtigen : 10.425,42 €
(HHST 02.63000.35020)
Anlagen: