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Vorlage - IV/GLU/SWL/0102/08  

Betreff: Ergebnis der Bürgeranhörung am 14. September 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Luckenau
Verfasser:Stadtwahlleiterin
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Luckenau Entscheidung
01.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Luckenau ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 14

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 14. September 2008 zur Kenntnis. Die Verhandlungen zur Eingemeindung der Gemeinde Luckenau in die Stadt Zeitz werden planmäßig weitergeführt.

 

Ergebnis der Bürgeranhörung am 14

Gesetzliche Grundlage:                            § 17 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen -
                                                          Anhalt vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt
                                                          geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2006
                                                          (GVBl. LSA S. 522)

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/GLU/SWL/0252/08

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

 

Am 14. September 2008 wurde in der Gemeinde Luckenau eine Bürgeranhörung über eine mögliche Eingemeindung der Gemeinde in die Stadt Zeitz durchgeführt.

 

Die Bürger der Gemeinde haben sich mehrheitlich mit

 

173 „Ja“ Stimmen

zu

47 „Nein“ Stimmen

 

für die Eingemeindung ausgesprochen.

 

Um den Mehrheitswillen der Bürger umzusetzen, sollten die Verhandlungen über den Eingemeindungsvertrag mit dem Ziel eines positiven Ergebnises fortgesetzt werden.