Vorlage - IV/GWÜ/SWL/0132/08
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Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 14. September 2008 zur Kenntnis. Die Verhandlungen zur Eingemeindung der Gemeinde Würchwitz in die Stadt Zeitz werden planmäßig weitergeführt.
Gesetzliche Grundlage: § 17 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen -
Anhalt vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2006
(GVBl. LSA S. 522)
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GWÜ/SWL/0106/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Am 14. September 2008 wurde in der Gemeinde Würchwitz eine Bürgeranhörung über eine mögliche Eingemeindung der Gemeinde in die Stadt Zeitz durchgeführt.
Die Bürger der Gemeinde haben sich mehrheitlich mit
159 „Ja“ Stimmen
zu
37 „Nein“ Stimmen
für die Eingemeindung ausgesprochen.
Um den Mehrheitswillen der Bürger umzusetzen, sollten die Verhandlungen über den Eingemeindungsvertrag mit dem Ziel eines positiven Ergebnises fortgesetzt werden.