Vorlage - IV/GNO/20/0115/08
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Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008, den Straßenausbauaufwand für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von der Einmündung der Bergstraße in die Hauptstraße bis zur Einmündung der Bergstraße in die Gartenstraße
selbständig zu erheben.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG-LSA) § 6 i. V. m. §§ 8 und 9 Abs. 2 der
Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde
Nonnewitz in den jeweils gültigen Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GNO/61/0112/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Werden lediglich Teileinrichtungen einer Straße erneuert oder verbessert, können die Beitragspflichten hierfür gemäß § 9 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erst entstehen, wenn eine Aufwandsspaltung gemäß § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wurde.
Für die Bergstraße in Nonnewitz von der Hauptstraße bis zur Gartenstraße soll der Straßenausbaubeitrag für die Straßenbeleuchtung gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz selbständig erhoben werden.
Anlagen: Lageplan