Inhalt

Vorlage - IV/GNO/20/0115/08  

Betreff: Aufwandsspaltung Straßenbau Bergstraße in Nonnewitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Nonnewitz
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Nonnewitz Vorberatung
21.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Nonnewitz ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21

 

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008, den Straßenausbauaufwand für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von der Einmündung der Bergstraße in die Hauptstraße bis zur Einmündung der Bergstraße in die Gartenstraße

selbständig zu erheben.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                         Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

                                                          (KAG-LSA) § 6 i. V. m. §§ 8 und 9 Abs. 2  der

                                                          Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde                       

                                                          Nonnewitz in den jeweils gültigen Fassungen

 

bereits gefasste Beschlüsse:        IV/GNO/61/0112/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:                         keine

 

 

Begründung:

 

Werden lediglich Teileinrichtungen einer Straße erneuert oder verbessert, können die Beitragspflichten hierfür gemäß § 9 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erst entstehen, wenn eine Aufwandsspaltung gemäß § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wurde.

 

Für die Bergstraße in Nonnewitz von der Hauptstraße bis zur Gartenstraße soll der Straßenausbaubeitrag für die Straßenbeleuchtung gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung  der Gemeinde Nonnewitz selbständig erhoben werden.

Lageplan

Anlagen: Lageplan