Vorlage - IV/GNO/20/0116/08
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Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008 die
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Bergstraße Nonnewitz von der Einmündung der Bergstraße in die Hauptstraße bis zur Einmündung der Bergstraße in die Gartenstraße.
Die Straßenbau bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Bergstraße in Nonnewitz als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erhebt die Gemeinde Nonnewitz von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG-LSA) § 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das
Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3
Nr. 1 und § 4 der
Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde
Nonnewitz in den jeweils gültigen Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GNO/61/0112/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Finanzmittel für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von 63.600 Euro werden aus der Haushaltsstelle 02.67000.96520 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Mehreinnahme der Fördermittel unter der Haushaltsstelle 02.l67000.36100 Zuweisung Land Dorferneuerung und der Entnahme aus der Rücklage.
Die Straßenbaumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Bergstraße von der Einmündung in die Hauptstraße bis zur Einmündung in die Gartenstraße.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erhebt die Gemeinde Nonnewitz von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die Bergstraße wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Anlagen: Lageplan