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Vorlage - IV/GNO/20/0116/08  

Betreff: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Bergstraße und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Bergstraße in Nonnewitz von der Einmündung der Bergstraße in die Hauptstraße bis zur Einmündung der Bergstraße in die Gartenstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Nonnewitz
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Nonnewitz Entscheidung
21.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Nonnewitz ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008 die

Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Bergstraße Nonnewitz von der Einmündung der Bergstraße in die Hauptstraße bis zur Einmündung der Bergstraße in die Gartenstraße.

 

Die Straßenbau bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Bergstraße in Nonnewitz als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erhebt die Gemeinde Nonnewitz von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.

Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                         Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

                                                          (KAG-LSA) § 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das

                                                          Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3

                                                          Nr. 1 und § 4 der

                                                          Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde

                                                          Nonnewitz in den jeweils gültigen Fassungen

 

bereits gefasste Beschlüsse:         IV/GNO/61/0112/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:           keine

 

 

 

Begründung:

 

Die Finanzmittel für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von 63.600 Euro werden aus der Haushaltsstelle 02.67000.96520 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Mehreinnahme der Fördermittel unter der Haushaltsstelle 02.l67000.36100 Zuweisung Land Dorferneuerung und der Entnahme aus der Rücklage.

 

Die Straßenbaumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Bergstraße von der Einmündung in die Hauptstraße bis zur Einmündung in die Gartenstraße.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erhebt die Gemeinde Nonnewitz von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.

 

Die Bergstraße wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

Anlage

Anlagen: Lageplan