Vorlage - IV/GTH/10/0310/08
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Der Gemeinderat von Theißen stimmt in seiner Sondersitzung am 14.10.2008 dem vorzeitigen Ausscheiden von Herrn Dr. Dietrich aus dem Gemeinderat zu.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt
(GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung § 41 Abs. 1
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Herr Dr. Hartmut Dietrich hat dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat zum 01.10.2008 als Abgeordneter und sämtliche Funktionen im Gemeinderat aus beruflichen Gründen niederlegt.
Herr Dr. Dietrich gehörte der Freien Wähler Theißen an.
Im Ergebnis der Gemeinderatswahl am 13.06.2004 wird auf der Liste der Freien Wähler Theißen der nächst festgestellte Bewerber ermittelt.
Gemäß GO LSA stellt der Gemeinderat das vorzeitige Ausscheiden eines Gemeinderatsmitgliedes durch Beschluss fest.