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Vorlage - IV/GWÜ/65/0134/08  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2.78000.95331 - sonstige bauliche Verbesserung Feld- und Waldweg - Ausbau des Kaynaer Weges
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Würchwitz
Verfasser:Hoch- und Tiefbauamt
SG Tiefbau
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Würchwitz Entscheidung
14.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Würchwitz      

Der Gemeinderat der Gemeinde Würchwitz beschließt in seiner Sitzung am 14

Der Gemeinderat der Gemeinde Würchwitz beschließt in seiner Sitzung am 14.10.2008 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 21.700,00 € auf der Haushaltsstelle 2.78000.95331.

 

Die Mittel hierfür sollen der Haushaltsstelle 02.91000.31000 – Rücklage – entnommen werden.

Gesetzliche Grundlage:

 

 

Gesetzliche Grundlage:              § 44 Abs. 2 Pkt 4 i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung

              Land Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Für den Ausbau des ländlichen Weges „Kaynaer Weg“ wurde am 13.08.2008 eine Förderung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd im Haushaltsjahr 2008 in Aussicht gestellt. Mittlerweile liegt die Bewilligung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vom ALFF vor und die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde durch das Ingenieurbaubüro Reinsberger erstellt.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme wurden am 21.08.2008 per Eilentscheidung des Bürgermeisters 70.000,00 € bereitgestellt. Die entsprechende Kostenermittlung basierte zu diesem Zeitpunkt auf einer groben Kostenschätzung. Die durch das Ingenieurbaubüro Reinsberger ermittelte Kostenberechnung die im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt wurde, ergab für das Bauvorhaben Baukosten in Höhe von 80.101,28 €. Hinzu kommen noch Planungskosten in Höhe von 11.507,02 €. Damit ergeben sich für die Finanzierung des Wegeausbaues Gesamtkosten von 91.608,30 € (gerundet 91.700,00 €).

 

Die Mehrkosten ergeben sich aus der allgemeinen Erhöhung der Marktpreise, dem Aufwand für die Herstellung der Wegeentwässerung und den Kosten für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

 

Um die Maßnahme durchführen zu können müssen zu den 70.000,00 € weitere 21.700,00 € außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Mittel hierfür sollen der Haushaltsstelle 02.91000.31000 (Rücklage) entnommen werden.

 

Der Wegeausbau wird durch das ALFF mit ca. 47.400,00 € gefördert.