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Vorlage - IV/GNO/20/0117/08  

Betreff: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Weststraße Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Weststraße von der Einmündung der Weststraße in die Gartenstraße bis zur Einmündung der Weststraße in den Friedensplatz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Nonnewitz
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Nonnewitz Entscheidung
21.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Nonnewitz ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008 die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Weststraße Nonnewitz von der Gartenstraße bis zum Friedensplatz.

 

Der Straßenbau bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Weststraße in Nonnewitz als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben. Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt 

(KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt  (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 und § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung  der Gemeinde Nonnewitz in den jeweils zur Zeit gültigen  Fassungen

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/GNO/61/0112/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

Die Finanzmittel für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von 63.600 Euro werden aus der Haushaltsstelle 02.67000.96520 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Mehreinnahme der Fördermittel unter der Haushaltsstelle 02.67000.36100 Zuweisung Land Dorferneuerung und der Entnahme aus der Rücklage.

 

Die Straßenausbaumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Weststraße von der Einmündung der Weststraße in die Gartenstraße bis zur Einmündung der Weststraße in den Friedensplatz.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erhebt die Gemeinde Nonnewitz von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.

 

Die Weststraße wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

Lageplan

Anlagen: Lageplan