Vorlage - IV/GNO/20/0117/08
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Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008 die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Weststraße Nonnewitz von der Gartenstraße bis zum Friedensplatz.
Der Straßenbau bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Weststraße in Nonnewitz als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben. Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 und § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz in den jeweils zur Zeit gültigen Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GNO/61/0112/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Finanzmittel für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von 63.600 Euro werden aus der Haushaltsstelle 02.67000.96520 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Mehreinnahme der Fördermittel unter der Haushaltsstelle 02.67000.36100 Zuweisung Land Dorferneuerung und der Entnahme aus der Rücklage.
Die Straßenausbaumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Weststraße von der Einmündung der Weststraße in die Gartenstraße bis zur Einmündung der Weststraße in den Friedensplatz.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erhebt die Gemeinde Nonnewitz von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die Weststraße wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Anlagen: Lageplan