Vorlage - IV/GNO/20/0118/08
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Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008, den Straßenausbauaufwand für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von der Einmündung der Weststraße in die Gartenstraße bis zur Einmündung der Weststraße in den Friedensplatz selbständig zu erheben.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 9 Abs. 2 der
Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz in den jeweils gültigen Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GNO/61/0112/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Werden lediglich Teileinrichtungen einer Straße erneuert oder verbessert, können die Beitragspflichten hierfür gemäß § 9 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erst entstehen, wenn eine Aufwandsspaltung gemäß § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wurde.
Für die Weststraße in Nonnewitz von der Gartenstraße bis zum Friedensplatz soll der Straßenausbaubeitrag für die Straßenbeleuchtung gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachen-Anhalt und § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz selbständig erhoben werden.
Anlagen: Lageplan