Vorlage - IV/GNO/80/0121/08
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Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008, für den Bröditzer Weg in Nonnewitz den beitragsfähigen Straßenausbauaufwand für den Abschnitt vom Kreuzungsbereich Bröditzer Weg/ Gartenstraße/ Straße zur Mibrag bis zur Südstraße gemäß
§ 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und § 9 Abs. 3 und
§ 1 Abs. 3 Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz gesondert zu ermitteln.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG LSA) § 6 i.V.m. § 1 Abs.3 Satz 2 und § 9 Abs. 3 der
Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz in den jeweils gültigen Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GNO/61/0112/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
In der Regel entstehen die Beitragspflichten für die Erneuerung oder Verbesserung einer Verkehrsanlage, wenn alle Teileinrichtungen auf der gesamten Länge der Anlage erneuert oder verbessert werden.
Wenn eine Anlage nicht auf ihrer gesamten Länge erneuert oder verbessert wird, können die Beitragspflichten für den erneuerten oder verbesserten Abschnitt gemäß § 9 Abs. 3 der
Straßenausbaubeitragssatzung erst entstehen, wenn eine Abschnittsbildung
gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wird.
Anlagen: Lageplan