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Vorlage - IV/GNO/80/0121/08  

Betreff: Abschnittsbildung Straßenbau Bröditzer Weg in Nonnewitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Nonnewitz
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Referat Wirtschaftliche Entwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Nonnewitz Entscheidung
21.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Nonnewitz ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008, für den Bröditzer Weg in Nonnewitz den beitragsfähigen Straßenausbauaufwand für den Abschnitt vom Kreuzungsbereich Bröditzer Weg/ Gartenstraße/ Straße zur Mibrag bis zur Südstraße gemäß 

§ 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und § 9 Abs. 3 und

§ 1 Abs. 3 Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz gesondert zu ermitteln.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

                                                                      (KAG LSA) § 6 i.V.m. § 1 Abs.3 Satz 2 und § 9 Abs. 3 der

Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz in den jeweils gültigen Fassungen

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/GNO/61/0112/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

In der Regel entstehen die Beitragspflichten für die Erneuerung oder Verbesserung einer Verkehrsanlage, wenn alle Teileinrichtungen auf der gesamten Länge der Anlage erneuert oder verbessert werden.

 

Wenn eine Anlage nicht auf ihrer gesamten Länge erneuert oder verbessert wird, können die Beitragspflichten für den erneuerten oder verbesserten Abschnitt gemäß § 9 Abs. 3 der

Straßenausbaubeitragssatzung erst entstehen, wenn eine Abschnittsbildung

gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wird.

 

Lageplan

Anlagen: Lageplan