Inhalt

Vorlage - IV/GNO/80/0124/08  

Betreff: Aufwandsspaltung Straßenbau Gartenstraße in Nonnewitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Nonnewitz
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Referat Wirtschaftliche Entwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Nonnewitz Entscheidung
21.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Nonnewitz ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008, den Straßenausbauaufwand für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Gartenstraße von der Einmündung der Gartenstraße in den Kreuzungsbereich Bröditzer Weg/ Straße zur Mibrag bis zur Einmündung der Gartenstraße in die Zeitzer Straße selbständig zu erheben.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

                                                                      (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 9 Abs. 2 der

Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz in den jeweils gültigen Fassungen

 

bereits gefasste Beschlüsse:               IV/GNO/61/0112/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

Werden lediglich Teileinrichtungen einer Straße erneuert oder verbessert, können die Beitragspflichten hierfür gemäß § 9 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erst entstehen, wenn eine Aufwandsspaltung gemäß § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wurde.

 

Für die Gartenstraße in Nonnewitz vom Kreuzungsbereich Gartenstraße/ Bröditzer Weg/   Straße zur Mibrag  bis zur Zeitzer Straße soll der Straßenausbaubeitrag für die Straßenbeleuchtung gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachen-Anhalt und § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz selbständig erhoben werden.

 

 

 

 

Lageplan

Anlagen: Lageplan