Vorlage - IV/GNO/80/0124/08
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Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008, den Straßenausbauaufwand für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Gartenstraße von der Einmündung der Gartenstraße in den Kreuzungsbereich Bröditzer Weg/ Straße zur Mibrag bis zur Einmündung der Gartenstraße in die Zeitzer Straße selbständig zu erheben.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 9 Abs. 2 der
Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz in den jeweils gültigen Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GNO/61/0112/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Werden lediglich Teileinrichtungen einer Straße erneuert oder verbessert, können die Beitragspflichten hierfür gemäß § 9 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erst entstehen, wenn eine Aufwandsspaltung gemäß § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wurde.
Für die Gartenstraße in Nonnewitz vom Kreuzungsbereich Gartenstraße/ Bröditzer Weg/ Straße zur Mibrag bis zur Zeitzer Straße soll der Straßenausbaubeitrag für die Straßenbeleuchtung gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachen-Anhalt und § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz selbständig erhoben werden.
Anlagen: Lageplan