Vorlage - IV/GNO/80/0125/08
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Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008 die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Gartenstraße Nonnewitz vom Kreuzungsbereich Gartenstraße/ Bröditzer Weg/ Straße zur Mibrag bis zur Zeitzer Straße.
Der Straßenbau bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Gartenstraße in Nonnewitz als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben. Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 und § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz in den jeweils zur Zeit gültigen Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GNO/61/0112/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Finanzmittel für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von 63.600 Euro werden aus der Haushaltsstelle 02.67000.96520 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Mehreinnahme der Fördermittel unter der Haushaltsstelle 02.67000.36100 Zuweisung Land Dorferneuerung und der Entnahme aus der Rücklage.
Die Straßenausbaumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Gartenstraße von der Einmündung der Gartenstraße in den Kreuzungsbereich Bröditzer Weg/ Straße zur Mibrag bis zur Einmündung der Gartenstraße in die Zeitzer Straße.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erhebt die Gemeinde Nonnewitz von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die Gartenstraße wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Anlagen: Lageplan