Vorlage - IV/GDÖ/80/0085/08
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Gesetzliche Grundlage: § 62 Abs. 4 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Für die örtliche Aufnahme und Ausarbeitung einer Dokumentation zwecks Beweissicherung
gemäß Vergleich des Landgerichtes Halle Akt.-Z: 5 0 356/07 (Rechtsstreit /Abwasser),
wurde der Gemeinde Döbris mit der Vergütungsrechnung Nr. 26/08 ein Betrag von insgesamt
831,38 € in Rechnung gestellt.
Da die Summe in der HHST 1.7000.655 nicht zur Verfügung stand , erfolgte durch den
Bürgermeister am 26.06.2008 eine Eilentscheidung zur Bewilligung einer überplanmäßigen
Ausgabe und Deckung der Kosten aus der HHST 2.9100.3100 , aus der Rücklage .
Diese Eilentscheidung des Bürgermeisters wird hiermit dem Gemeinderat Döbris
bekanntgegeben . Die Freigabe der Mittel ist in der Anlage ersichtlich.
Um weitere Kosten im laufenden Verfahren für die Gemeinde abzuwehren, ist durch den
Bürgermeister der Gemeinde Döbris die Begleichung der Rechnung angeordnet worden.
Die Überweisung erfolgte bereits am 02.07.2008.