Vorlage - IV/GTH/61/0311/08
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Der Gemeinderat Theißen beschließt:
Die überplanmäßige Erhöhung
der HHST 02.63000.95120 Ausbau Reußener Straße – DE um 17.800 €
auf 145.000,00 €.
Die Deckung erfolgt
durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 17.800 €.
Gesetzliche Grundlage: §§ 4, 97 Gemeindeordnung
bereits gefasste Beschlüsse: Nachtragshaushaltssatzung
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Maßnahme -Grundhafter Ausbau Reußenener Straße- wurde im Jahr 2007 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd zur Förderung angemeldet.
Mit Bescheid vom 01.07.2008 erfolgte die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, woraufhin der Planungsvertrag ausgelöst wurde.
Nach der Entwurfsplanung wurden für die Maßnahme Baukosten in Höhe von ca. 90.000 € geschätzt. Mit Berücksichtigung der Kosten für Beleuchtung und Ingenieurleistungen wurde zur Durchführung der Gesamtmaßnahme ein Bedarf von 127.200 € geplant. Dieser Betrag wurde im Nachtragshaushalt 2008 eingestellt.
Im Rahmen der weiteren Planung wurde der Neubau des Regenwassersammlers erforderlich. Nach erfolgter Ausschreibung und Submission der Bauleistungen, ergab sich eine Auftragsumme von 113.766,15 €. Unter Berücksichtigung der Kosten für die Beleuchtung und Ingenieurleistungen, sowie Kosten für Vermessung und notwendiger Grunderwerb, ist nunmehr ein Gesamtausgabebetrag in Höhe von 145.000 € bereitzustellen.
Um die Maßnahme durchführen zu können, ist die Haushaltsstelle im Haushaltsplan 2008
02.63000.95120 Ausbau Reußener Straße - DE
von 127.200 € um 17.800 € auf 145.000 € zu erhöhen.
Der Betrag von 17.800 € soll der Rücklage entnommen werden.