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Vorlage - IV/GDÖ/10/0086/08  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 01.02000.65500 - Gerichts - und Sachverständigenkosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Pirkau
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Döbris Entscheidung
27.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Döbris ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat von Döbris beschließt in seiner Sitzung am 27

Der Gemeinderat von Döbris beschließt in seiner Sitzung am 27.10.2008 die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 01.02000.65500 – Gerichts – und Sachverständigenkosten in Höhe von 1.500,00 €.

 

Die Deckung soll aus den Haushaltsstellen

-          02.91000.31000 – allgemeine Rücklage – in Höhe von 1.000,00 €

-          01.02000.65300 – Öffentliche Bekanntmachungen – in Höhe von 200,00 € und

-          01.36000.63610 – Zweckausgaben Heimatpflege – in Höhe von 300,00 € erfolgen.

Gesetzliche Grundlage:

 

Gesetzliche Grundlage:                            § 97 Gemeindeordnung Land Sachsen - Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

Nach dem Begleitsatz zur Gemeindegebietsreform im Land Sachsen – Anhalt muss die Gemeinde Döbris ihre Eigenständigkeit aufgeben. Dies ist unumkehrbar und beendet eine jahrzehntelange Geschichte mit dazugehörigen Traditionen.

Ein Gebietsänderungsvertrag in der freiwilligen Phase muss rechtskonform zustande kommen, deshalb möchte der Gemeinderat von Döbris eine Prüfung und Ausarbeitung durch ein externes Anwaltsbüro durchführen lassen.