Vorlage - IV/GDÖ/10/0086/08
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Der Gemeinderat von Döbris beschließt in seiner Sitzung am 27.10.2008 die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 01.02000.65500 – Gerichts – und Sachverständigenkosten in Höhe von 1.500,00 €.
Die Deckung soll aus den Haushaltsstellen
- 02.91000.31000 – allgemeine Rücklage – in Höhe von 1.000,00 €
- 01.02000.65300 – Öffentliche Bekanntmachungen – in Höhe von 200,00 € und
- 01.36000.63610 – Zweckausgaben Heimatpflege – in Höhe von 300,00 € erfolgen.
Gesetzliche Grundlage: § 97 Gemeindeordnung Land Sachsen - Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Nach dem Begleitsatz zur Gemeindegebietsreform im Land Sachsen – Anhalt muss die Gemeinde Döbris ihre Eigenständigkeit aufgeben. Dies ist unumkehrbar und beendet eine jahrzehntelange Geschichte mit dazugehörigen Traditionen.
Ein Gebietsänderungsvertrag in der freiwilligen Phase muss rechtskonform zustande kommen, deshalb möchte der Gemeinderat von Döbris eine Prüfung und Ausarbeitung durch ein externes Anwaltsbüro durchführen lassen.