Vorlage - IV/GTH/10/0312/08
|
|
Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt, sich nach erfolgter Abwägung des Für und Wider dem mehrheitlichen Bürgerwillen anzuschließen und damit sich nicht in die Stadt zeitz eingemeinden zu lassen.
Gesetzliche Grundlage: § 44 i.V.m. §§ 16,17 GO LSA i.V.m. KWG und KWO
LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Am 14.09.2008 hat eine Bürgeranhörung auf Grund der geplanten Eingemeindung der Gemeinde Theißen in die Stadt Zeitz stattgefunden. Die Bürger haben sich mehrheitlich gegen die Eingemeindung nach Zeitz ausgesprochen.