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Vorlage - IV/GTH/10/0312/08  

Betreff: Abwägungsbeschluss nach erfolgter Anhörung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Fraktion Bürgerinitiative
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
29.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Theißen zurückgestellt     

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt, sich nach erfolgter Abwägung des Für und Wider dem mehrheitlichen Bürgerwille

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt, sich nach erfolgter Abwägung des Für und Wider dem mehrheitlichen Bürgerwillen anzuschließen und damit sich nicht in die Stadt zeitz eingemeinden zu lassen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 44 i.V.m. §§ 16,17 GO LSA i.V.m. KWG und KWO

LSA

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

Am 14.09.2008 hat eine Bürgeranhörung auf Grund der geplanten Eingemeindung der Gemeinde Theißen in die Stadt Zeitz stattgefunden. Die Bürger haben sich mehrheitlich gegen die Eingemeindung nach Zeitz ausgesprochen.