Inhalt

Vorlage - IV/GTH/65/0321/08  

Betreff: Bewilligung überplanmäßiger Mittel im Vermögenshaushalt zum Vorhaben "Grundhafter Ausbau Reußener Straße" in Theißen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Hoch- und Tiefbauamt
SG Tiefbau
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
27.11.2008 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2008 die Bewilligung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 16.500,00 € für die Baumaßnahme „Grundhafter Ausbau der Reußener Straße“ in Theißen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i. V. m. § 97 der Gemeindeordnung

              Land Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:              Vergabeausschuss 07.10.2008, TOP 10

              Gemeinderat 29.10.2008, TOP 9

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Vergabeausschusses am 07.10.2008 wurde die Firma LTS-Lindner GmbH aus Kriechau mit der Baumaßnahme „Grundhafter Ausbau der Reußener Straße“ beauftragt.

 

Im Zuge der Baumaßnahme werden zusätzliche Leistungen erforderlich, welche im Leistungsverzeichnis nicht ausgeführt sind. Diese Leistungen waren im Planungszeitraum jedoch auch nicht absehbar.

 

Zusätzliche Leistungen sind u. a.:

 

- Umverlegung der vorhandenen Telekomkabel aufgrund der zu flachen Verlegung und der  

  notwendigen Absenkung des neuen Straßenniveaus (ca. 1.900,00 €).

 

- Anbohren eines Schachtes zum Anschluss der Regenentwässerungsleitung (ca. 570,00 €).

 

- Zusätzliche Maßnahmen zur Untergrundverbesserung aufgrund der Witterungsverhältnisse

  (ca. 12.000,00 €).

 

- Umbindung E-Leitung Straßenbeleuchtung – Rückbau Freileitung Richtung Bergstraße

   (ca. 1.200,00 €).

 

Die finanziellen Mittel zur Beauftragung der Nachträge werden der Rücklage (HH-Stelle:

02.91000.31000) entnommen.