Vorlage - IV/STR/75/1662/09
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Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und die Behandlung des Jahresverlustes 2006 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 11 der Eigenbetriebsverordnung vom 20.08.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2006
1.1 Bilanzsumme 39.827.219,31 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 38.020.669,30 EUR
- das Umlaufvermögen 1.787.752,71 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 18.797,30 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 6.005.062,52 EUR
- die verrechenbare Abwasserabgabe 2.053.977,00 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse 6.236.370,00 EUR
- die Rückstellungen 974.717,12 EUR
- die Verbindlichkeiten 24.557.092,67 EUR
1.2 Jahresverlust 264.650,50 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 5.409.475,96 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.674.126,46 EUR
2. Behandlung des Jahresverlustes
- auf neue Rechnung vorzutragen 264.650,50 EUR
3. Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Betriebsleiters für das
Wirtschaftsjahr 2006.
Gesetzliche Grundlage: Eigenbetriebsverordnung LSA
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/75/1148/1303/08
aufzuhebende Beschlüsse: IV/STR/75/1148/1303/08
Begründung:
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2006 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz wurde bereits im Stadtrat am 13.03.2008 beschlossen.
Es wurde dabei jedoch verabsäumt, die Entlastung des Betriebsleiters mit zu beschließen (siehe Schreiben der Kommunalaufsicht des BLK vom 04.12.2008).