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Vorlage - IV/STR/75/1662/09  

Betreff: Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2006 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
11.02.2009 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.03.2009 
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz      
26.03.2009 
38. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/75/1662/09)

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und die Behandlung des Jahresverlustes 2006 des Eigenbetri

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und die Behandlung des Jahresverlustes 2006 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 11 der Eigenbetriebsverordnung vom 20.08.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1.      Feststellung des Jahresabschlusses 2006

 

1.1               Bilanzsumme              39.827.219,31 EUR

 

1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf

              - das Anlagevermögen              38.020.669,30 EUR

              - das Umlaufvermögen              1.787.752,71 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten              18.797,30 EUR

 

1.1.2              Davon entfallen auf der Passivseite auf

              - das Eigenkapital              6.005.062,52 EUR

              - die verrechenbare Abwasserabgabe              2.053.977,00 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse              6.236.370,00 EUR

              - die Rückstellungen              974.717,12 EUR

              - die Verbindlichkeiten              24.557.092,67 EUR

 

1.2              Jahresverlust              264.650,50 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge              5.409.475,96 EUR

 

1.2.2              Summe der Aufwendungen              5.674.126,46 EUR

 

 

2.               Behandlung des Jahresverlustes

              - auf neue Rechnung vorzutragen              264.650,50 EUR

 

 

3.              Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Betriebsleiters für das

         Wirtschaftsjahr 2006.             

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Eigenbetriebsverordnung LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/75/1148/1303/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:              IV/STR/75/1148/1303/08

 

 

Begründung:

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2006 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz wurde bereits im Stadtrat am 13.03.2008 beschlossen.

Es wurde dabei jedoch verabsäumt, die Entlastung des Betriebsleiters mit zu beschließen (siehe Schreiben der Kommunalaufsicht des BLK vom 04.12.2008).