Vorlage - IV/STR/61/1666/09
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Der Stadtrat beschließt:
1. | den Antrag auf Förderung im Programmjahr 2009 für das Förderprogramm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SAN) vom 10.09.2008 vollständig zurück zu nehmen und keinen Antrag für das Programmjahr 2010 zu stellen. |
2. | bewilligte Mittel im Förderprogramm SAN des Programmjahres 2007 im Haushaltsjahr 2010 in Höhe von insgesamt 153,- T€ (davon Eigenmittel 51,- T€) zurück zu geben. |
3. | den Antrag auf Förderung im Programmjahr 2009 für das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz (STD) vom 10.09.2008 ist dem Finanzplan des Haushaltsplanes 2009 anzupassen. Dazu ist die Jahresscheibe 2010 von 200,- T€ (davon Eigenmittel 40,- T€) ins Haushaltsjahr 2011 zu verschieben. |
Gesetzliche Grundlage: GemO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: -
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Zu 1.
Programm SAN :
Zur Konsolidierung des Haushaltes konnten im Finanzplan 2010 und Folgejahre die beantragten Mittel des Programmjahres 2009 von je 150,- T€ ( davon Eigenmittel je 50,-T€) für die Haushaltsjahre 2010 bis einschließlich 2013 nicht eingestellt werden. Nur im Haushaltsjahr 2011 sind noch 70,-T€ erfasst, die für eine beantragte Umschichtung von Fördermitteln des Programmjahres 2007 aus dem Haushaltsjahr 2008 in das Haushaltsjahr 2011 vorgesehen waren. Der dazu vorliegende Änderungsbescheid vom 02.12.2008
( Anlage ) liegt ohne die Zusage zur Umschichtung in das Jahr 2011 vor. D.h. Die bereits bewilligten Fördermittel sind unwiederbringlich für die Stadt Zeitz verloren.
Zu 2.
Programm SAN:
Für das Haushaltsjahr 2010 mussten weitere Mittel frei gegeben werden, so dass auf bereits bewilligte Mittel des Programmjahres 2007 zurückgegriffen werden musste. Die Kürzung von insgesamt 153,- T€ bedeutet Freilenkung von Eigenmitteln in Höhe von 51,- T€ und wurde im vom Stadtrat beschlossenen Maßnahme- Kosten- Plan, Stand 21.11.2008, bereits berücksichtigt.
D.h. falls Nr. 2 als Teil der Vorlage abgelehnt werden würde, entsteht eine Differenz zu den veranschlagten Eigenmitteln im beschlossenen Finanzplan des Haushaltsplanes 2009.
Dieser Fehlbetrag müsste in einem Nachtragshaushalt ausgeglichen werden.
Zu 3.
Programm STD :
Die Eigenmittel für die vorliegenden bewilligten Fördermittel , d.h. bis Programmjahr 2008, konnten vollständig im Haushaltsplan 2009 einschließlich Finanzplan erfasst werden. Von den eingestellten Eigenmitteln für den Antrag des Programmjahres 2009 mussten für das Haushaltsjahr 2010 beantragte Mittel in Höhe von 200,-T€ ( davon Eigenmittel 40,- T€) zur Konsolidierung bereit gestellt werden. Diese sind jedoch im Haushaltsjahr 2011 berücksichtigt.