Vorlage - IV/STR/80/1667/09
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Der Zahlung von weiteren Eigenmitteln in Höhe von insgesamt 25.765,80 € in zwei gleichen Jahresraten in 2009 und 2010 zur Kofinanzierung der Erschließungsstraße zwischen B 180 und Industriepark Zeitz, wird zugestimmt.
Gesetzliche Grundlage: GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/201/0251.3/1105/06
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Der Bau der Erschließungsstraße von der B 180 in Richtung Altenburg zum Industriepark Zeitz als bedeutende Infrastrukturmaßnahme schafft gleichzeitig eine leistungsfähige
Verkehrsanbindung zwischen der B 2 im Norden von Zeitz (Zangenberg/Bornitz) über die
L 193 (Tröglitz) bis zur B 180 im Osten.
Für den ersten Abschnitt zwischen Industriepark und dem Knoten Kadischen wurden Fördermittel in Höhe von rd. 90 % aus der Gemeinschaftsaufgabe für die förderfähigen Gesamtausgaben – 5,2 Mio. Euro im Jahr 2006 bewilligt.
Hinweis: Die Finanzierung des Bauabschnittes K 2214 zwischen L 193 und Knoten Kadischen erfolgte mit Fördermitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
Die neue Straße trägt zur Entspannung der Verkehrsituation bei und entlastet die Stadt Zeitz vom überörtlichen Durchgangsverkehr. Darüber hinaus sind die Erschließungsstraßen
K 2213 und K 2214 Bestandteil der Umleitungskonzeption der Gemeinschaftsbaumaßnahme Badstubenvorstadt, die noch in diesem Jahr beginnt und ca. 3 Jahre andauern wird.
In Vorbereitung des Vertragsabschlusses über die gemeinsame Finanzierung und die Realisierung der Erschließungsstraße zwischen dem Industriepark Zeitz und der Kreisstraße K 2213 einschließlich des Kotens mit der Straße nach Kadischen, wurde am 11.05.2006 durch den Stadtrat der Beschluss-Nr. IV/STR/201/0251.3/1105/06 gefasst. Dieser beinhaltet die gesamte Summe der auf die Stadt Zeitz entfallenden Eigenmittel von ca. 180.000,00 € als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt 2006 sowie in den Haushalt der nächsten Jahre einzustellen.
Auf dieser Basis wurde der o.g. Vertrag am 30. August 2006 zwischen den Partnern Burgenlandkreis, Zeitzer Standortgesellschaft mbH, Stadt Zeitz und Gemeinde Elsteraue unterzeichnet.
Die letzte Rate für diese Baumaßnahme wurde vereinbarungsgemäß durch die Stadt Zeitz im April ´08 zur Zahlung angewiesen.
Mit Schreiben vom 1.12.2008 teilte der Burgenlandkreis mit, dass der Verwendungsnachweis über die Zusammenstellung der Eigenmittel für das Bauvorhaben Erschließungsstraße Zeitz erstellt worden ist.
Gleichzeitig wurde dargelegt, dass nunmehr zu den seinerzeit vertraglich vereinbarten Eigenmitteln zusätzliche Eigenmittel in Höhe von insgesamt 122.928,45 € benötigt werden.
Unter Bezugnahme auf §3 des abgeschlossenen Vertrages (ZSG mbH – 407.513,00 € , Gemeinde Elsteraue 271.100,00 € und Stadt Zeitz – 180.000,00 €) erfolgt die Aufteilung
wie folgt:
. Zeitzer Standortgesellschaft mbH 58.341,85 €
. Stadt Zeitz 25.765,80 € und
. Gemeinde Elsteraue 38.820,00 €.
Die entsprechenden Unterlagen wurden den Partnern in einer gemeinsamen Beratung beim Burgenlandkreis im November ´08 übergeben und erläutert.
Unter Würdigung der Vorteile die diese neue Trasse auch für die Stadt Zeitz bringt, soll der zusätzlichen Finanzierung durch Eigenmittel der Stadt Zeitz in der genannten Höhe zugestimmt werden.
Die finanziellen Mittel für die Jahresrate 2009 sind nicht im Haushaltsplan enthalten. In die Haushaltsdiskussion 2010 ist die zweite Rate einzubringen.