Vorlage - IV/STR/STR/1670/09
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Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Wasserrechte am Mühlgraben für die Stadt Zeitz zu erwerben.
Gesetzliche Grundlage: GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Stadt Zeitz hat in den letzten Jahren erhebliche Mittel in die Sanierung des Mühlgrabens investiert.
Um die Rechte der Stadt am Mühlgraben allumfassend zu sicheren, ist die Problematik der Wasserrechte eindeutig zu klären. Ziel ist, den Mühlgraben allumfassend uneingeschränkt für die Belange Energienutzung und Tourismus zu nutzen.