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Vorlage - IV/GDÖ/10/0101/09  

Betreff: Änderung des Gemeindenamens zum 01.07.2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Pirkau
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Döbris Entscheidung
16.02.2009 
Sitzung des Gemeinderates Döbris ungeändert beschlossen   

Die Gemeinde Döbris beantragt den offiziellen Gemeindenamen „Pirkau“

Die Gemeinde Döbris beantragt den offiziellen Gemeindenamen „Pirkau“. Der Bürgermeister wird beauftragt unverzüglich die Bürger zur geplanten Umbenennung zu hören und anschließend den Antrag auf Namensänderung beim Burgenlandkreis einzureichen.

Die Namensänderung wird zum 01.07.2009 wirksam.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                                          § 12 (2) S. 1; § 44 (3) Nr. 14 GO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine             

 

aufzuhebende Beschlüsse:                                          keine

 

 

 

Begründung:

 

Im Zuge der Eingemeindung der Gemeinde Döbris in die Stadt Zeitz zum 01.07.2009 soll der Name des letzten verbliebenen Ortsteiles (Pirkau) der Gemeinde Döbris als wesentlicher Integrations- und Identitätsfaktor der Bürgerschaft erhalten bleiben.

 

Dies setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Verfahren gemäß § 12 (2) S.1 GO LSA voraus, welches mit der Umbenennung der Gemeinde „Döbris“ in Gemeinde „Pirkau“ endet.

 

Nachteilige Auswirkungen für die Allgemeinheit oder den Rechtsverkehr oder eine sonstige Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses sind nicht erkennbar.