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Vorlage - IV/STR/20/1675/09  

Betreff: Kreditaufnahme der Gemeinde Nonnewitz im Haushaltsplan 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Entscheidung
03.03.2009 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
05.03.2009 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.03.2009 
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/20/1675/09)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt einer Kreditaufnahme in Höhe von 181

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt im Rahmen der Eingemeindung der Gemeinde Nonnewitz gemäß § 11 Gebietsänderungsvertrages i. V. mit §§ 99 ff. GO LSA einer Kreditaufnahme in Höhe von 181.300 €  im Haushaltsplan 2009 zur grundhaften Sanierung des Straßennetzes mit einer 65%igen Förderung zu.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt § 100

                                                        Gebietsänderungsvertrag § 11

bereits gefasste Beschlüsse:               keine

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

 

Nach § 11 des Gebietsänderungsvertrages zur Eingemeindung der Gemeinde Nonnewitz in die Stadt Zeitz, hat sich die einzugemeindende Gemeinde Nonnewitz vom Abschluss des Vertrages bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Eingemeindung aller Entscheidungen im Sinne der §§ 99 ff. GO LSA zu enthalten, die der Finanzlage der aufnehmenden Stadt Nachteile bringen könnten.

Aus diesem Grund ist für die Aufnahme eines Kredites die Zustimmung des Stadtrates erforderlich.

 

Die Gemeinde Nonnewitz beabsichtigt in diesem Haushaltsjahr die grundhafte Sanierung ihres Straßennetzes in zwei Bauabschnitten.

In diesem Jahr besteht letztmalig die Möglichkeit einer 65%igen Förderung für Maßnahmen der Dorferneuerung, jedoch mit der Bedingung parallel dazu die Ortsentwässerung einzubinden. Der AZV Maibachtal hat in seinem bereits bestätigten und kommunalaufsichtlich geprüften Haushaltsplan 2009 Mittel zur Erstattung des Abwasseranteils eingestellt.

 

Der grundhafte Ausbau des Straßennetzes im Ortsteil Unterschwöditz wurde wie folgt im Haushaltsplan der Gemeinde Nonnewitz für 2009 eingestellt, welcher am 17.02.2009 in seiner Sitzung beschlossen wurde.

 

Ausgaben:              Baumaßnahme 1./2. BA                                                         455.000,00 €

Abwasser                                                                                    131.000,00 €

 

Einnahmen:              Fördermittel für Baumaßnahme v. ALFF                            239.000,00 €

                            Straßenausbaubeiträge                                                          2.000,00 €

Fördermittel Abwasser                                                          55.000,00 €

Erstattung AZV                                                                        76.000,00 €

 

 

Die Finanzierung der Investition erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung im Vermögenshaushalt, unter Beachtung der Grundsätze der Einnahmebeschaffung. Der Maßnahme stehen 294.000 € Fördermittel, 2.000 € Straßenausbaubeiträge sowie 76.000 € Erstattung Abwasserzweckverband „Maibach-Nödlitztal“ gegenüber. Der Investitionsrahmen des Vermögenshaushaltes wird weiter durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 32.900 € bestimmt. Dennoch ist zur Finanzierung der Baumaßnahme eine Kreditaufnahme in Höhe von 181.300,00 € erforderlich. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Nonnewitz zum 31.12.2008 beträgt 350,10 €/ EW. Die Gemeinde Nonnewitz ist dennoch in der Lage die Tilgung des Kredites in den Finanzplanjahren selbständig zu erwirtschaften.

 

Der grundhafte Ausbau bedeutet für die Stadt Zeitz ein dauerhaft intaktes Straßennetz in dem neu eingemeindeten Ortsteil Nonnewitz/Unterschwöditz. Damit ist diese Baumaßnahme auch hinsichtlich der bevorstehenden Eingemeindung von infrastruktureller Bedeutung.