Vorlage - IV/STR/STR/1680/09
|
|
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31. 05. 2009 die Voraussetzungen zur Gründung einer kommunalen Stiftung „Vereinsförderung „ zu schaffen.
Entsprechend des Bearbeitungsstandes sind durch die Stadtverwaltung in den Monaten April und Mai 2009 Informations- und Beschlussvorlagen in die Fachausschüsse einzubringen.
Gesetzliche Grundlage: GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Finanzlage der Kommunen erfordert das Suchen nach neuen Möglichkeiten der öffentlichen Vereinsförderung.
Eine Alternative zu den haushaltsgebundenen Zuschüssen ist die Gründung einer kommunalen Stiftung. Diese Form der Vereinsförderung wird bereits in mehreren deutschen Städten erfolgreich praktiziert.
Parallel zur Erstellung eines Satzungsentwurfes durch die Verwaltung ist in den Gremien des Stadtrates zu beraten, wie die Mittel zur Stiftungsgründung aufzubringen sind und welche Finanzquellen zum Aufbau eines angemessenen Stiftungsvermögens zu erschließen sind.
Die SPD-Fraktion strebt an, mit der Gründung der Stiftung eine langfristig stabile und von der städtischen Haushaltslage unabhängige Vereinsförderung sicher zu stellen.
In der Satzung zu verankern ist die vorrangige Förderung der Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen.