Vorlage - IV/STR/61/1682/09
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Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Der Stadtrat stellt klar, dass der Bebauungsplan Nr. 16-1 „Michaelpark“ ein eigenständiger Bebauungsplan ist, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB unabhängig von dem Bestand des am 22. März 2007 beschlossenen Bebauungsplan Nr. 16 A „Ehemalige Artilleriekaserne“ aufgestellt worden ist. Die Planzeichnung und die Begründung wurden insoweit entsprechend geändert.
- Der städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger wird in der vorliegenden
- Form gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16-1 „Michaelpark" wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
- Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) wird der Bebauungsplan Nr. 16-1 „Michaelpark“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung sowie die Auswertung und das Ergebnis zur Vorprüfung entsprechend
- § 13a Satz 2 Nr. 2 BauGB wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden den jeweiligen Beteiligten zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: § 10 Baugesetzbuch
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/61/1044/1001/08
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
In der 36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Zeitz am 06.11.2008 wurde mit Beschluss Nummer IV/STR/61/1503/0611/08 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-1 „Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A beschlossen. Ziel des Beschlusses war die teilweise Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16-A mit der Ausweisung eines Sondergebietes/Einzelhandel. Das Verfahren ist entsprechend § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigtem Verfahren durchzuführen.
Da in diesem Bauleitverfahren eine Grundfläche von mehr als 20.000 qm, jedoch weniger als 70.000 qm festgesetzt werden, wurde im Vorfeld eine Vorprüfung unter der Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien durchgeführt. Mit Schreiben vom 01.09.2007 wurden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 17.09.2008 aufgefordert. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen und der Vorprüfung der Umweltauswirkungen gelangte die Stadt Zeitz zu der Einschätzung, dass voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lagen in der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 04.12.2008 der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16-1 „Michaelpark“ der Stadt Zeitz in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16-A einschließlich der Begründung sowie die Auswirkungsanalyse für das Objekt „Ehemalige Artilleriekaserne in Zeitz “ (CIMA Leipzig, Stand November 2007/Aktualisierung Oktober 2008) und die Schallimmissionsprognose Büro Fenske, Stand Oktober 2008) im Stadtplanungsamt aus. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden einer Abwägung unterzogen.
Auf dieser Grundlage wurde der überarbeitete Entwurf im Zeitraum vom 22.01.2009 bis zum 23.02.2009 erneut offengelegt und den Behörden zur Stellungnahme übergeben. Den Unterlagen der Auslage wurden eine überarbeitete Auswirkungsanalyse für das Fachmarktzentrum (GfK, Nürnberg, Stand Januar 2009) und eine Ergänzung zur Schallimmissionsprognose (Büro Fenske, Stand 11.01.2009) beigelegt.
Die während der v.g. Fristen vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.
Im Ergebnis der Beteiligung der Behörden wurde auf Hinweis des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt der Bebauungsplan Nr. 16-1 als eigenständiger Bebauungsplan aufgestellt. Die Planzeichnung und die Begründung wurden entsprechend geändert. Der Bebauungsplan Nr. 16-1 trägt nun nur noch die Zusatzbezeichnung „Michaelpark“. Die Einhaltung anderer Verfahrensanforderungen ging damit nicht einher. Für den übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16-A soll der Bebauungsplan Nr. 16-2 aufgestellt werden.