Vorlage - IV/STR/20/1688/09
|
|
Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt im Rahmen der Eingemeindung der Gemeinde Döbris gemäß § 10 des Gebietsänderungsvertrages i. V. mit §§ 99 ff. GO LSA einer Kreditaufnahme in Höhe von 36.000 € im Haushaltsplan 2009 zum Ausbau der Dorfstraße zu.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt § 100
Gebietsänderungsvertrag § 10
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Nach § 10 (2) des Gebietsänderungsvertrages zur Eingemeindung der Gemeinde Döbris in die Stadt Zeitz, hat sich die einzugemeindende Gemeinde Döbris vom Abschluss des Vertrages bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Eingemeindung aller Entscheidungen im Sinne der §§ 99 ff. GO LSA zu enthalten, die der Finanzlage der aufnehmenden Stadt Nachteile bringen könnten.
Aus diesem Grund ist für die Aufnahme eines Kredites die Zustimmung des Stadtrates erforderlich.
Die Gemeinde Döbris beabsichtigt in diesem Haushaltsjahr den Ausbau der Dorfstraße.
Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, nachdem im Jahr 2008 der Ortskanal verlegt wurde und die Straße nun in einem sehr maroden Zustand ist. Gleichzeitig soll im Rahmen dieser Maßnahme die Straßenbeleuchtung mitverlegt und die Gehwege saniert werden.
Die Maßnahme wurde wie folgt im Haushaltsplan der Gemeinde Döbris für 2009 eingestellt, welcher am 16.02.2009 in beschlossen wurde.
Ausgaben: Baumaßnahme 78.500,00 €
Einnahmen: Straßenausbaubeiträge 22.000,00 €
Investitionshilfe vom Land 14.100,00 €
Zuweisung aus dem freiwilligen
Zusammenschluss im Rahmen der
Gebietsreform 1.200,00 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt insgesamt 4.500,00 €
Die Finanzierung der Investition erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung im Vermögenshaushalt, unter Beachtung der Grundsätze der Einnahmebeschaffung.
Dennoch ist zur Finanzierung der Baumaßnahme eine Kreditaufnahme in Höhe von 36.000,00 € erforderlich.
Die Kommunalaufsicht wird der Gemeinde erst eine Genehmigung zum Haushalt erteilen, wenn ein entsprechender Beschluss des Stadtrates vorliegt.
Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Döbris zum 31.12.2008 beträgt insgesamt 2.415,35 € / EW. In dieser Summe ist die Pro-Kopf-Verschuldung für den Kredit Abwasser in Höhe von 1.392,37 € / EW enthalten.
Die Gemeinde Döbris wäre nicht in der Lage die Tilgung des Kredites in den Finanzplanjahren selbständig zu erwirtschaften.
Die anfängliche Tilgungsleistung beträgt 365 € p.a. bei anfänglich 1 % Tilgung.
Die Zinsbelastung beträgt anfänglich rund 1.255 €, bei einem angenommenen Zinssatz von 3,5 %.
Unter der Maßgabe, dass in den nächsten 3 Finanzplanjahren die Investitionshilfe in den Gesamthaushalt der „neuen“ Stadt Zeitz in Höhe von jährlich rund 14.000 € einfließt und keine weiteren Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Döbris durchgeführt werden, kann der Kreditaufnahme zugestimmt werden.
Der grundhafte Ausbau bedeutet für die Stadt Zeitz ein dauerhaft intaktes Straßennetz in dem neu eingemeindeten Ortsteil Döbris. Damit ist diese Baumaßnahme auch hinsichtlich der bevorstehenden Eingemeindung von infrastruktureller Bedeutung.