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Vorlage - V/STR/20/0664/11  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen
ausgearbeitet von : Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Entscheidung
28.11.2011 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Entscheidung
28.11.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Würchwitz Entscheidung
29.11.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz      
Ortschaftsrat Geußnitz Entscheidung
29.11.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz      
Ortschaftsrat Zangenberg Entscheidung
Bauausschuss Entscheidung
30.11.2011 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Luckenau Entscheidung
30.11.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau      
Ortschaftsrat Kayna Entscheidung
01.12.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Entscheidung
01.12.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz      
Ortschaftsrat Theißen Entscheidung
01.12.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen      
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
05.12.2011 
gemeinsamen Sitzung Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss und Hauptausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.12.2011 
23. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/20/0664/11)
Anlagen:
Haushaltssatzung und -plan 2011

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen

1.      Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen.

2.      Der Stadtrat nimmt seinen Beschluss vom 16.12.2011 Nr.V/STR/20/0418/10 zum Haushalt 2011 zurück.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 158 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

V/STR/20/0418/10

aufzuhebende Beschlüsse:

V/STR/20/0418/10

 

Begründung:

 

Der Haushalt der Stadt Zeitz wurde bereits am 16.12.2010 beschlossen. Das dazugehörige Konsolidierungskonzept wurde im Stadtrat vom 24.03.2011 beschlossen.

 

Der Haushalt 2011 sowie die Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes für den Zeitraum 2011 – 2017 wurden mit Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde vom 29.04.2011 beanstandet. Am 26.09.11 wurde ein überarbeiteter Entwurf zum Haushalt erneut der Kommunalaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.

Im Ergebnis nutzt die Stadt Zeitz ihr vorhandenes Konsolidierungspotential nicht aus, was aus Sicht der Kommunalaufsichtsbehörde als mangelnder Konsolidierungswille ausgelegt wird.

Insgesamt wird abschließend durch die Kommunalaufsichtsbehörde eingeschätzt, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Zeitz jetzt und in Zukunft nicht gegeben ist.

 

Der Haushalt 2011 sowie das Konsolidierungskonzept wurden erneut und komplett überarbeitet und damit sowohl den aktuellen Schlüsselzahlen der Gemeindeanteile für die Finanzplanjahre 2012 bis 2014 als auch der aktuellen Hochrechnung für die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 angepasst.

 

 

Im Ergebnis ist der vorliegende Haushalt 2011 ausgeglichen. Dieses positive Ergebnis kann aber in den Finanzplanjahren nicht verstetigt werden.

 

Die Gründe hierfür sind in großen Teilen durch die Stadt Zeitz nicht beeinflussbar.

Die nachfolgende Übersicht zu den Einnahmen aus Landeszuweisungen und die Ausgabe für die Kreisumlage machen diese Tendenz deutlich.

 

Bezeichnung

2011

2012

2013

2014

Allgemeine Finanzzuweisungen

einschl.Auftragskosten-

erstattung

12.049,9 T€

11.526,3 T€

10.874,2 T€

10.453,6 T€

Kreisumlage

  8.349,8 T€

  8.597,4 T€

  9.191,6 T€

  8.908,6 T€

 

Die rückläufigen Einnahmen aus dem Finanzausgleichsgesetz begründen sich aus der Verminderung der Finanzausgleichsmasse des Landes.

 

Ab dem Jahr 2012 ist für die Berechnung der Kreisumlage eine Erhöhung der Umlagesätze von derzeit 34,25% auf 37,22% vorgesehen. Die Abstimmung im Kreistag steht noch aus.

Bereits seit dem Jahr 2010 wurden 90% und ab dem Jahr 2011 100% der im vorvergangenen Jahr kassenwirksam gewordenen Allgemeinen Zuweisungen für die Berechnung der Kreisumlage herangezogen (bis 2009 wurden 80% berechnet)

 

Die Finanzplanung bis zum Jahr 2014 weist  einen Gesamtfehlbedarf in Höhe von 5.585.500 € aus.

Diese Prognose zeigt, dass ein Haushaltsausgleich auf Dauer nur durch strenge Durchführung von Konsolidierungsmaßnahmen erreicht werden kann.

 

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtung, den Haushalt aus eigener Kraft auszugleichen, wurden in der vergangenen Zeit ständig Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsituation eingeleitet. Jede Einnahme wurde auf größtmögliche Einnahmeerzielung und jede Ausgabeposition auf ihre zwingende Notwendigkeit überprüft.

Die bisher eher kurzfristigen Konsolidierungsmaßnahmen, die vor allem aus Pauschalkürzungen, Kürzungen im Personalbereich, bei Betriebs- und Sachmitteln und freiwilliger Zuschüsse bestehen, dienten als „Sofortprogramm“, reichen aber für eine dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt Zeitz nicht mehr aus.

 

Weiterhin wurden nochmals Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung, die bereits in vorangegangener Zeit mehrmals diskutiert und letztendlich nicht umgesetzt wurden, aufgezeigt.

 

Die Stadt Zeitz muss den Weg einer langfristigen Konsolidierungspolitik gehen, das heißt, die übliche Aufgabenwahrnehmung muss grundlegend geändert werden.

Weitere Eingriffe zur Senkung des Ausgabevolumens sind nur möglich, wenn gravierende Veränderungen vorgenommen werden oder der Bestand von Einrichtungen in Frage gestellt wird.

 

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung und -plan 2011 (3158 KB)