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Vorlage - V/STR/20/0665/11  

Betreff: Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011-2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Entscheidung
28.11.2011 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport abgelehnt   
Ortschaftsrat Pirkau Entscheidung
28.11.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Würchwitz Entscheidung
29.11.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz      
Ortschaftsrat Geußnitz Entscheidung
29.11.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz      
Ortschaftsrat Zangenberg Entscheidung
14.02.2012    Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg      
Bauausschuss Entscheidung
30.11.2011 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Ortschaftsrat Luckenau Entscheidung
30.11.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau      
Ortschaftsrat Kayna Entscheidung
01.12.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna abgelehnt   
Ortschaftsrat Nonnewitz Entscheidung
01.12.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz      
Ortschaftsrat Theißen Entscheidung
01.12.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen      
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
05.12.2011 
gemeinsamen Sitzung Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss und Hauptausschuss abgelehnt   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.12.2011 
23. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz an Amt/Ausschuss verwiesen  (V/STR/20/0665/11)
Anlagen:
KONZEPT STAND 08.12.11

Der Stadtrat stimmt der Fortsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011-2016 zu

Auf Grund § 158 Abs. 3  Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt und dem § 2 Abs. 2 Nr. 7 Gemeindehaushaltsverordnung Land Sachsen-Anhalt beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2011, welches dem Haushaltsplan 2011 beigefügt ist.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 158 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

§ 2 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO  LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

IV/0044/1410/04

IV/STR/201/0313/06

IV/STR/201/0935/07

IV/STR/20/1118/08

IV/STR/20/1567/08

V/STR/20/0494/11

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz ist zur Erlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, mit dem Ziel, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Zeitz zu erreichen.

 

Das vorliegende Konsolidierungskonzept beinhaltet die Abrechnung von eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen und Fortschreibung, weist aber bis 2016 keinen Ausgleich aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KONZEPT STAND 08.12.11 (320 KB)