Vorlage - V/STR/20/0665/11
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Auf Grund § 158 Abs. 3 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt und dem § 2 Abs. 2 Nr. 7 Gemeindehaushaltsverordnung Land Sachsen-Anhalt beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2011, welches dem Haushaltsplan 2011 beigefügt ist.
Gesetzliche Grundlage: | § 158 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt § 2 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | IV/0044/1410/04 IV/STR/201/0313/06 IV/STR/201/0935/07 IV/STR/20/1118/08 IV/STR/20/1567/08 V/STR/20/0494/11 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Stadt Zeitz ist zur Erlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, mit dem Ziel, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Zeitz zu erreichen.
Das vorliegende Konsolidierungskonzept beinhaltet die Abrechnung von eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen und Fortschreibung, weist aber bis 2016 keinen Ausgleich aus.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | KONZEPT STAND 08.12.11 (320 KB) |