Vorlage - V/STR/40/0667/11
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 08.12.2011 nach der Durchführung der Maßnahmen im Handlungskonzept für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz die Übernahme der verbleibenden Einrichtungen durch Freie Träger zu unterstützen.
Begründung:
Gemäß § 9 Abs. 3 KiFöG LSA soll die Einrichtung oder die Übernahme von Tageseinrichtungen durch
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder
- sonstige juristische Personen, deren Zweck das Betreiben einer Tageseinrichtung ist und die die Anforderungen des Steuerrechts an die Gemeinnützigkeit erfüllen,
durch die Leistungsverpflichteten (Stadt Zeitz) unterstützt werden.
Im Handlungskonzept für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz sind folgende Maßnahmen im Zuge der Haushaltskonsolidierung vorgesehen:
1 a. Schließung der Städtischen Kindertageseinrichtung „Kleine Strolche“,
Geschwister-Scholl-Str. 8c in Zeitz zum 31.07.2012 und Verkauf des Grundstücks
O D E R
1 b. Schließung der Städtischen Kindertageseinrichtung „Wasserflöhe“, Zeppelinstraße 4
in Zeitz zum 31.07.2012 unter Fortführung des Kneipp-Konzeptes in einer städtischen
Kindertageseinrichtung und Verkauf des Grundstücks,
2. Schließung der Städtischen Kindertageseinrichtung “Kleine Entdecker” in der Ortschaft Geußnitz zum 31.12.2013,
3. Schließung der Städtischen Kindertageseinrichtung „Kleine Wald-Spatzen“ in der Ortschaft Luckenau zum 30.06.2014 und
4. Schließung der Städtischen Kindertageseinrichtung „Montessori-Kinderhaus“, Martin-Planer-Str. 37 in Zeitz zum 31.07.2015 unter Fortführung des Montessori-Konzeptes in einer Städtischen Kindertageseinrichtung und soweit in den verbleibenden Städtischen Kindertageseinrichtungen der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bedarfsgerecht erfüllt werden kann.
Nach Umsetzung dieser Maßnahmen verbleiben folgende für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen notwendige Kosten:
Übersicht über die für den Betrieb der Einrichtungen notwendigen Kosten | ||
Basis: Vorauskalkulation 2012 |
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Kita | für den Betrieb notwendige Kosten: | Eigenanteil 5% |
Kunterbunt | 581.272 € | 29.064 € |
Kinderträume | 660.420 € | 33.021 € |
Musikus | 749.353 € | 37.468 € |
Völkerfreundschaft | 330.748 € | 16.537 € |
Regenbogen | 373.457 € | 18.673 € |
Bummi | 275.712 € | 13.786 € |
Hort am Schwanenteich | 250.387 € | 12.519 € |
Schnauderbienchen | 328.482 € | 16.424 € |
Kleine Maulwürfe | 406.477 € | 20.324 € |
Zwischensumme: |
| 197.815 € |
Variante 1a - bei Schließung Kleine Strolche | 345.178 € | 17.259 € |
Einsparung gesamt: |
| 215.074 € |
O D E R | ||
Variante 1b - bei Schließung Wasserflöhe | 277.748 € | 13.887 € |
Einsparung gesamt: |
| 211.703 € |
Bei einer Übertragung dieser Einrichtungen an Freie Träger hat dieser in der Regel einen Eigenanteil in Höhe von 5 % der Gesamtausgaben (§ 11 Abs. 4 S. 1 KiFöG LSA) zu tragen.
Damit könnten ab dem Haushaltsjahr 2016 als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung Mittel in Höhe von ca. 211.700 € bzw. 215.100 € eingespart werden.