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Vorlage - V/STR/10/0669/11  

Betreff: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten vom 16.07.2009
ausgearbeitet von: Fachbereich Zentrale Dienste
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
05.12.2011 
gemeinsamen Sitzung Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss und Hauptausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.12.2011 
23. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz an Amt/Ausschuss verwiesen  (V/STR/10/0669/11)
Anlagen:
Entschädigungssatzung SYNOPSE 17-11-11

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009.

 

 

3. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz

 

Auf Grund des § 33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung und des Runderlasses des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.12.2008 (MBl. LSA Nr. 47/2008 vom 29.12.2008) hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 08.12.2011 folgende              3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009 beschlossen:

 

 

Artikel I

Änderungen

 

Der § 1 Aufwandsentschädigung für den Stadtrat wird wie folgt geändert:

 

Die Abs. 1 und 2 erhalten folgende neue Fassung:

 

(1)   Jeder Stadtrat erhält als Aufwandsentschädigung

 

eine Monatspauschale in Höhe von    105,00 Euro

und

ein Sitzungsgeld bei Teilnahme pro Sitzung in Höhe von   10,00 Euro.

 

 

 

(2)   Neben der Entschädigung als Stadtrat nach Abs. 1 erhalten eine zusätzliche Monatspauschale

 

a) der Vorsitzende des Stadtrates in Höhe von   200,00 Euro,

b) jeder Fraktionsvorsitzende in Höhe von   100,00 Euro,

c) jeder Ausschussvorsitzende, soweit der Vorsitz

    nicht dem Oberbürgermeister obliegt, in Höhe von  100,00 Euro.

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009 tritt am 01.01.2012 in Kraft.             

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Kunze

Oberbürgermeister

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 33 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

 

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung für die nächsten Jahre wurde die Entschädigungszahlung für die Stadtratsmitglieder, mit denen anderer in der Größenordnung vergleichbarer Städte, verglichen. Die Gegenüberstellung ergab, dass die Kosten der Entschädigungszahlungen der Stadt Zeitz an die Stadtratsmitglieder zum Teil erheblich über denen der Vergleichsstädte liegen.

Durch die Änderung der Monatspauschale für Entschädigungen können ab dem Jahr 2012 7.500 €/Jahr eingespart werden.

 

Bei der Absenkung der Sitzungsgelder pro Sitzung von 13 € auf 10 € hat sich die Verwaltung am Vorschlag der Stadtratsfraktion FDP orientiert, der am 24.03.2011 in den Stadtrat eingebracht wurde.

Durch diese Absenkung können ab dem Jahr 2012 weitere Kosten in Höhe von 3.600 €/Jahr eingespart werden.

Der Haushaltsansatz sinkt somit bei der Hhst. 1.00100.40000 – Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit im Jahr 2012 von 170.100 € auf 159.000 €.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entschädigungssatzung SYNOPSE 17-11-11 (32 KB)