Vorlage - V/STR/20/0670/11
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Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt i. V. m.
Art. 1 Gesetz über ein Neues Kommunales Haushalts- und
Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom
22. März 2006, Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
vom 14. Februar 2008 und Gesetz zur Anpassung des Neuen
Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vom 13. April
2010
bereits gefasste Beschlüsse: V/STR/20/0207/1103/10
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Information zum Stand der Einführung der Doppik in der Stadt Zeitz
Auf Grundlage der landesrechtlichen Regelungen fasste der Stadtrat am 11.03.2010 den Beschluss, dass die Stadt Zeitz ab dem 01.01.2013 mit der Erfassung ihrer Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung beginnt und zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufstellt. Es erging der Auftrag, alle notwendigen Schritte einzuleiten.
Ungeachtet des im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zur Landtagswahl den Kommunen in Aussicht gestellten Wahlrechts zur erweiterten Kameralistik hielt der Oberbürgermeister an der Einführung der Doppik in der Stadt Zeitz mit Stichtag 01.01.2013 fest.
Mit Wirkung vom 12.07.2011 wurde für den bis dahin bestehende Arbeitsbereich Doppik im Fachbereich Finanzen ein Sachgebiet gebildet.
Inzwischen liegt die Entscheidung der Koalitionsfraktionen vor, den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Einführung des Systems der doppelten Buchführung kein Wahlrecht einzuräumen. Der Stichtag 01.01.2013 wurde für verbindlich erklärt (Schreiben des MI LSA vom 20.09.2011).
Die personelle Besetzung der Entscheidungsebenen im Rahmen der Einführung der Doppik in der Stadt Zeitz (Lenkungsgruppe, Projektteam und Projektgruppen) wurde mit Verfügung des Oberbürgermeister vom 19.08.2011 aktualisiert, und somit den Veränderungen innerhalb der Verwaltung und im politischen Raum seit dem Jahr 2008 Rechnung getragen.
Seit diesem Zeitpunkt finden regelmäßig Beratungen des Projektteams Doppik zur Koordinierung und Abstimmung aktueller Aufgabenstellungen sowie zur Unterstützung der Arbeit der Projektgruppen statt.
Zur Steuerung, Kontrolle und Überwachung des Umstellungsprozesses wurde im Projektteam ein Projektplan abgestimmt, dessen Systematik einen Überblick über die einzelnen Arbeitsschritte bis zur Eröffnungsbilanz, differenzierte Termine und die verantwortlichen Organisationseinheiten vorgibt.
Bis zum Jahresende 2011 sind im Projektplan folgende Ziele abgesteckt:
- Bewertung der unbebauten Grundstücke
- Erarbeitung der neuen Struktur des FB Finanzen
- Erstellung des Produktplanes
Diese Themen werden Gegenstand der Beratung der Lenkungsgruppe Doppik sein, die am 25.01.2012 nach längerer Pause tagt.
Der Produktplan der Stadt Zeitz als Grundlage für die Aufstellung des ersten doppischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2013 wird im Stadtrat am 15.03.2012 zur Beschlussfassung eingebracht.
Darüber hinaus sind im Projektplan folgende „Meilensteine“ und Termin festgelegt:
- Fortführung Vermögensbewertung bis 31.07.2012
- Aufstellung des Haushaltes 2013 bis 31.10.2012
- Bewertung des Finanzanlagevermögens bis 31.10.2012
- Bewertung des Umlaufvermögens bis 31.01.2013
- Feststellung der Rückstellungen bis 31.01.2013
- Feststellung der Verbindlichkeiten bis 31.01.2013
- Beginn der doppelten Buchführung ab 01.01.2013
- Aufstellung der Jahresrechnung 2012 bis 30.04.2013
- Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 bis 30.06.2013
Das Rechnungsprüfungsprüfungsamt (RPA) begleitet den Umstellungsprozess.
Als Mitglied im Projektteam und in der Lenkungsgruppe Doppik unterstützt das RPA die Entscheidungsfindung und trägt somit zur Prozesssteuerung bei.
In Vorbereitung der Prüfung der Eröffnungsbilanz beginnt das RPA im Januar 2012 mit der Prüfung der Vermögensbewertung.
Zu spezifischen Fragen und für strategische Problemlösungen beabsichtigt der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Leiter des RPA einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, der dem Sachgebiet Doppik und dem RPA nach Bedarf als Berater zur Verfügung steht.