Vorlage - V/STR/65/0674/11
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Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,
der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz
„Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011
(BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz –
Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und
Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss – IV/STR/61/0837/1907/07 Billigungs- u. Auslegungsbeschluss – V/STR/65/0470/0707/11
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aufzuhebende Beschlüsse: | Keine
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Begründung:
In der Stadtratssitzung am 19.07.2007 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Leipziger Straße – gefasst.
Ziele der Änderung sind die Anpassung des Geltungsbereiches an den Bebauungsplan Nr. 37, die Umsetzung des Urteils aus dem Normenkontrollverfahren und die Reduzierung der Festsetzungen. Somit ist das Wegerecht in der Leipziger Straße in der vorliegenden 1. Änderung entfallen.
Viele der bisher verwendeten Textlichen Festsetzungen waren rechtlich unbestimmt, wurden nicht umgesetzt (z. B. Dachbegrünungen) und wären investitionshemmend. Auch soll aufbauend zu den bereits angesiedelten Betrieben der Nahrungs- und Genussmittel sowie Bohrtechnik die Ansiedlung hochwertiger Technologiebetriebe intensiviert werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 25.10.2010 bis 05.11.2010 durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung fand vom 20.10.2010 bis zum 22.11.2010 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind in den Entwurf des Bebauungsplanes eingeflossen. Dieser lag in der Zeit vom 01.08.2011 bis 02.09.2011 öffentlich aus. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde die Satzung der 1. Änderung erarbeitet.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 zur Vorlage Abwägung (33 KB) | |||
2 | Abwägung TÖB 1. Änderung 30.11 (150 KB) | |||
3 | Abwägung 30.11.2011Nachbargemeinden 1.Änderung (39 KB) | |||
4 | Abwägung 30.11.11 Öffentlichkeitsbet. 1. Änderung (45 KB) | |||
5 | Abwägung 30.11.11Ämterbeteiligung 1. Änderung (45 KB) | |||
6 | Planzeichnung 1.12.2011 (976 KB) | |||
7 | Textliche Festsetzungen 1. Änderung 29. November 2011 (60 KB) | |||
8 | Begründung 1. Änderung 30.November 2011 (150 KB) | |||
9 | Umweltbericht 1. Änderung30 November 2011 (146 KB) |