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Vorlage - V/STR/32/0690/11  

Betreff: Bewilligung einer Ausgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
10.01.2012 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
11.01.2012 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.01.2012 
25. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/32/0690/11)
Anlagen:
Protokoll DEKRA-Untersuchung

Der Stadtrat bewilligt eine Ausgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 161 Abs

Der Stadtrat bewilligt eine Ausgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 161 Abs. 1 Pkt. 1 GO LSA auf der Haushaltsstelle 02.13000.93514 (Kauf Tanklöschfahrzeug) in Höhe von insgesamt 110.000,00 €

Begründung:

Begründung:

 

Die Maßnahme ist unabweisbar. Die rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus § 2 Absatz 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG).

 

„§ 2 BrSchG

Aufgaben der Gemeinden

 

(1) Den Gemeinden obliegen mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau der Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.

 

(2) Die Gemeinden haben dazu insbesondere

 

1.  eine  leistungsfähige  Feuerwehr  aufzustellen,  auszurüsten,  zu  unterhalten,  einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen;…“

 

Die Ortswehr Kayna benötigt aufgrund der Gefährdungslage ein funktionstüchtiges Tanklöschfahrzeug. Dies wurde auch in unserer beschlossenen Risiko- und Gefahrenanalyse festgestellt.

 

Die Beschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges ist seit dem Jahr 2005 immer wieder auf die Folgejahre verschoben worden. Die vor kurzem durchgeführte technische Untersuchung des Tanklöschfahrzeuges TLF 16 W 50, Baujahr 1985, durch die DEKRA ergab Schäden am Motor, dem Fahrwerk und an der Pumpen- und Tankanlage. Diese Schäden lassen eine erneute Erteilung des TÜV im 2. Halbjahr 2012 mit hoher Sicherheit nicht erwarten und wir müssen  dabei von einem Ausfall dieses Fahrzeuges ausgehen (Anhang Protokoll der DEKRA – Untersuchung).

 

Die Dringlichkeit der Maßnahme wird durch den Totalausfall durch Schaden am Ausgleichsgetriebe für den Allradbetrieb des Löschgruppenfahrzeuges LF 8 TS 8, Baujahr 1975, in der 50. Kalenderwoche 2011 verstärkt. Dieses Fahrzeug ist ebenfalls ein nach der Risiko- und Gefahrenanalyse notwendiges Einsatzgerät.

 

Die Maßnahme ist in der mittelfristigen Finanzplanung bereits enthalten und die finanziellen Mittel sollen auch im Haushaltsplanentwurf 2012 in Höhe von 110.000,00 € in der Haushaltsstelle 02.13000.93514 eingestellt werden. Die Mittel dienen der Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges. Die Beschaffung wird durch ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Ein neues Tanklöschfahrzeug würde mindestens 350.000 EUR kosten.

 

Zur Gewährleistung der ständigen technischen Einsatzbereitschaft der Stützpunktfeuerwehr der Ortschaft Kayna ist die Beschaffung eines gebrauchten Feuerwehrlöschfahrzeuges als Ersatz für den TLF 16 W 50, Baujahr 1985 unabweisbar.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Protokoll der DEKRA-Untersuchung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll DEKRA-Untersuchung (1641 KB)