Vorlage - V/STR/65/0889/12
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Der Ortschaftsrat Theißen beschließt die Freigabe von finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 8.000,- € aus der Rücklage OT Theißen für die Erneuerung des Fußbodens eines Gruppenraumes in der KITA Theißen.
Gesetzliche Grundlage: | § 162 GO LSA
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Zur Vermeidung von Feuchtigkeitseinbringung im städtischen Kindergarten in Theißen soll in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat Theißen eine komplette Erneuerung des Fußbodens eines Gruppenraumes in seinem Gesamtaufbau durchgeführt werden.
Diese Maßnahme wird unter Berücksichtigung von folgenden Vorgaben durchgeführt:
- Abbruch bis zum gewachsenen Erdreich
- Einbringen von Beton, d = 150 mm
- waagerechte Abdichtung aus Schweißbahnen
- Verwendung von Trockenschüttung als Fußbodendämmung und
Trockenestrichplatten als oberer Abschluss
- Fußbodenbelag Nadelfilz (ähnlich wie im Bürgerbüro).
Die zu erwartenden Sanierungskosten betragen ca. 7.800,- €.
Hinweis:
Durch die Verwendung von Trockenbaustoffen dürfte sich die Nutzungsausfallzeit für diesen Raum minimieren.
Finanz. Auswirkung.: Ausgabe 8.000,- € HHst. 2.91000.31000