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Vorlage - V/STR/65/0970/13  

Betreff: Ortsumgehung Nonnewitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Entscheidung
16.04.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   

Der Ortschaftsrat von Nonnewitz beschließt:

 

Der Ortschaftsrat von Nonnewitz beschließt:

 

1.      Der Ortschaftsrat befürwortet das Vorhaben einer nördlichen Ortsumgehung Nonnewitz.

 

2.      Der Ortschaftsrat schlägt dem Oberbürgermeister vor, die hierfür notwendigen Voraussetzungen über ein Bebauungsplanverfahren zu schaffen und die erforderlichen Abstimmungen mit den Beteiligten vorzunehmen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§§ 1 – 13 Baugesetzbuch (BauGB)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Der Ort Nonnewitz ist seit Jahren von einem erheblichen Lastverkehr auf der Hauptstraße als Durchfahrtsstraße betroffen. Unmittelbar an der Hauptstraße befinden sich viele Wohnhäuser und auch die Grundschule Nonnewitz.

 

Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Nonnewitz setzen sich seit vielen Jahren für eine nördliche Umgehungsstraße um die Ortslage Nonnewitz ein und haben dafür Unterstützung von Grundstückseigentümern sowie Bürgerinnen und Bürgern erfahren.

 

Nachdem die neue Trassenführung der Bundesstraße B 91 sichtbar ist, können die Planungen jetzt aufgenommen werden.

 

In einer Informationsveranstaltung am 16.04.2013 wurden den Betroffenen und dem Ortschaftsrat Nonnewitz die notwendigen Planungsarbeiten und weitere Grundzüge dieses Vorhabens vorgestellt.