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Vorlage - V/STR/65/1012/13  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
08.10.2013    Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg      
Bauausschuss Vorberatung
09.10.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.10.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.11.2013 
42. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/1012/13)
Anlagen:
Anlage1zurVorlageVerfahrensvermerk
Durchführungsvertag unterzeichnet 2
03 - Anlagen 2 3 zum Durchführungsvertrag - Einzelplan
04 - Anlage 4 zum Durchführungsvertrag
05 - Anlage 5 zum Durchführungsvertrag
Anlage3zurBeschlussvorlage-Abwaegung
Anlage4azurBeschlussvorlage-PlanteilAundB
Anlage4bzurBeschlussvorlage-VEP
Anlage5zurBeschlussvorlage-Begruendung
Anlage6zurBeschlussvorlage-Umweltbericht

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen

   Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan

   Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem

   Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den

   Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan

   ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss V/STR/65/0566/0707/11

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

In der Stadtratssitzung am 07.07.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg gefasst.

 

Ziel der Planung ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Gebiet des ehemaligen Kohlelagerplatzes in Zangenberg gemäß dem Konzept für energetische Stadterneuerung der Stadt Zeitz.

Nach jahrzehntelanger Nutzung als Kohlelagerplatz war der größte Teil des Geländes brach liegend. Nunmehr sollen durch den Investor die Voraussetzungen für die Herrichtung dieser ca. 8 ha großen Fläche zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (4,25 ha) geschaffen werden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 04.03.2013 bis 05.04.2013 durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung fand vom 01.03.2013 bis 05.04.2013 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind in den Entwurf des Bebauungsplanes eingeflossen.

 

Dieser lag in der Zeit vom 06.05.2013 bis 07.06.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Nach Ergänzungen im Umweltbericht lag der geänderte Entwurf nochmals vom 29.07. – 30.08.2013 öffentlich aus. Die von der Ergänzung betroffenen Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden vom 19.07.2013 bis 30.08.2013 nochmals beteiligt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 3) zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde die Satzung des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 erarbeitet.

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1zurVorlageVerfahrensvermerk (35 KB)    
Anlage 2 2 Durchführungsvertag unterzeichnet 2 (695 KB)    
Anlage 3 3 03 - Anlagen 2 3 zum Durchführungsvertrag - Einzelplan (797 KB)    
Anlage 4 4 04 - Anlage 4 zum Durchführungsvertrag (282 KB)    
Anlage 5 5 05 - Anlage 5 zum Durchführungsvertrag (993 KB)    
Anlage 6 6 Anlage3zurBeschlussvorlage-Abwaegung (294 KB)    
Anlage 7 7 Anlage4azurBeschlussvorlage-PlanteilAundB (1867 KB)    
Anlage 8 8 Anlage4bzurBeschlussvorlage-VEP (2279 KB)    
Anlage 9 9 Anlage5zurBeschlussvorlage-Begruendung (1487 KB)    
Anlage 10 10 Anlage6zurBeschlussvorlage-Umweltbericht (1775 KB)