Vorlage - V/STR/OB/1019/13
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Der Stadtrat beschließt,
die Hochwasserschäden am Grundstücks- und Gebäudekomplex ZEKIWA in der Geschwister-Scholl-Straße in folgender Form zu beseitigen ……………………………… .
Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Schäden durch das Hochwasser der Weißen Elster vom Juni 2013 müssen nun beseitigt werden, um alsbald wieder die notwendigen Nutzungsmöglichkeiten zu haben. Die Art und Weise wird der Stadtrat beschließen.
Weitere Begründung wird mündlich vorgetragen.