Vorlage - V/STR/65/1021/13
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Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 3 Abs. 5 – 7 BauGB, § 44 (3) Nr. 17 und 18 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt (GO LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss zur Einleitung Änderung/Neuaufstellung gem. § 2 (1) Baugesetz-Buch (BauGB) vom 06.11.2008 Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP) 19.07.2012
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde nach Auflösung des Planungsverbandes noch einmal überprüft und ausgewertet.
Dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Daraufhin wurden Änderungen und Ergänzungen im Planentwurf vorgenommen.
Diese betreffen im Wesentlichen:
- die Rücknahme von Baupotentialen in Randlagen
- die Anpassung an das 2010 beschlossene Stadtentwicklungskonzept
- das Konzept zur energetischen Stadterneuerung sowie
- die Berücksichtigung verkehrlicher Belange im Zusammenhang mit der geplanten
Ortsumgehung Theißen.
Hinweis:
Die Anlagen werden auf Grund des Umfangs als pdf-Datei auf CD-Rom beigefügt.
Einen kompletten Ausdruck erhält jede Fraktion und der Sitzungsdienst sowie die Ortsteile für ihren Teilbereich.
Anlagen:
Anlage 1
| Flächennutzungsplan (FNP) – Entwurf Stadtgebiet mit allen Ortsteilen (FNP-Zeitz-ges.pdf)
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Anlage 1a | Flächennutzungsplan (FNP) – Entwurf Teilbereich Nord (FNP-Zeitz-Nord.pdf)
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Anlage 1b
| Flächennutzungsplan (FNP) – Entwurf Teilbereich Mitte (FNP-Zeitz-Mitte.pdf)
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Anlage 1c
| Flächennutzungsplan (FNP) – Entwurf Teilbereich Süd (FNP-Zeitz-Süd.pdf)
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Anlage 2
| Begründung mit Umweltbericht (FNP-Zeitz-Text.pdf)
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