Vorlage - V/STR/65/1028/13
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Der Stadtrat beschließt:
1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. 99/94 des Bebauungsplanes Nr. 20
– Bornpromenade – der Stadt Zeitz wird aufgehoben.
Das Bebauungsplanverfahren wird eingestellt.
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss 99/94 vom 04.05.1994 Billigungs- und Auslegungsbeschluss II/0022/1310/94
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aufzuhebende Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss 99/94 vom 04.05.1994
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Begründung:
Am 04.05.1994 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zeitz der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 – Bornpromenade – gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes war die Ausweisung des Gebietes als reines Wohngebiet sowie der Bereich des Kindergartens als Gemeinbedarfsfläche.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 ist fast komplett bebaut.
Aus städtebaulicher Sicht ist die Weiterführung dieses Bauleitverfahrens nicht mehr erforderlich. Die Errichtung der Wohnbebauung ist bereits erfolgt. Die Ansiedlung eines weiteren Wohngebäudes ist gemäß § 34 BauGB möglich.
Aus v.g. Gründen soll der Aufstellungsbeschluss vom 04.05.1994 des Bebauungsplanes Nr. 20 aufgehoben werden.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | B-Pl.20 Deckblatt (258 KB) | |||
2 | B-Pl.20 Geltungsbereich (450 KB) |