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Vorlage - V/STR/75/1046/13  

Betreff: Aufnahme eines langfristigen Investitionskredits
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Entscheidung
11.09.2013 
Sitzung des Betriebsausschusses geändert beschlossen   

Der Betriebsausschuss beauftragt den Eigenbetriebsleiter einen Kreditbetrag in Höhe von 700

Der Betriebsausschuss beauftragt den Eigenbetriebsleiter einen Kreditbetrag in Höhe von 700.000 € zur Finanzierung der Investitionen 2012 aufzunehmen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Betriebssatzung EB Abwasserbeseitigung Zeitz

 

Begründung:

 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2012 wurde mit Schreiben vom 02.03.2012 durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises unter den nachfolgenden Auflagen genehmigt:

 

1. Der für das Haushaltsjahr 2012 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 2.026.618 € wird unter der Bedingung einer Anordnung einer Sperrung von Auszahlungsansätzen für Investitionen des Vermögensplans in Höhe von 182.176 € bis zur Klärung der Zahlungspflicht der Stadt Zeitz gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 100 Abs. 2 GO LSA genehmigt. Der Nachweis der Sperrung der Ausgabeansätze ist der Kommunalaufsichtsbehörde bis spätestens 30.03.2012 vorzulegen. Die Aufhebung der Sperrung wird von der schriftlichen Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde abhängig gemacht.

 

2. Der Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.582.400 € ist in voller Höhe nach § 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird unter der Bedingung der Reduzierung um 908.500 €, somit in Höhe von 673.900 €, gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigt.

 

3. Die Genehmigung zum Punkt 2 wird wirksam durch einen Beitrittsbeschluss. Dieser ist der Kommunalaufsichtsbehörde umgehend vorzulegen.

 

Der Beitrittsbeschluss gemäß Punkt 3 wurde am 11.04.2012 im Betriebsausschuss und am 03.05.2012 im Stadtrat gefasst, der Wirtschaftsplan 2012 ist damit genehmigt.

Der vorläufige Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz weist einen Zugang an Anlagevermögen (Investition) in Höhe von 858 T€ und an Zuschüssen/Beiträgen in Höhe von 154 T€ aus, so dass eine langfristige Kreditaufnahme in Höhe von 700 T€ (gerundet) zur Finanzierung der Investitionen notwendig ist.

Erfahrungsgemäß sind die Kreditinstitute nicht mehr bereit Kreditkonditionen über den Tag hinaus zuzusagen.

Eine Entscheidung muss noch am Tag der Angebotsabgabe seitens des Betriebsausschusses bis zum Schalterschluss 16 Uhr erfolgen.

Aus diesem Grund beauftragt der Betriebsausschuss den Betriebsleiter einen Kreditbetrag in Höhe von 700 T€ zur Finanzierung der Investitionen 2012 aufzunehmen.

Die Mitteilungsvorlage zum günstigsten Angebot über die Kreditaufnahme erfolgt in der nächsten Sitzung.