Vorlage - V/STR/65/1068/13
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Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 66/25 in der Flur 28 wird der Bebauungsplan Nr. 69 „Kloster Posa
in Zeitz“ aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Sicherung für das ehemalige Kloster Posa als Standort für öffentliche und kulturelle Nutzungen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 69 wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Gesetzliche Grundlage: | § 2 (1) BauGB und § 12 BauGB |
bereits gefasste Beschlüsse: |
Finanz- und Rechnungsprüfungs- Ausschuss v. 17.09.13, TOP 19
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Das ehemalige „Kloster Posa“ ist ein hochrangiges Denkmal und seit einigen Jahren leerstehend. Es soll sobald wie möglich einer neuen Nutzung zugeführt werden. Grundlage hierfür ist ein Konzept, das verschiedene Aktivitäten wie Direktvermarktung, kulturelle Veranstaltungen, Beherbergung u. a. vorsieht, die dort dauerhaft etabliert werden sollen.
Um Konflikte vorab weitestgehend zu vermeiden, sollen die vorgesehenen Nutzungen im Verfahren nach öffentlicher Erörterung und Abwägung im Stadtrat geregelt werden, so dass auch zukünftig Planungssicherheit hergestellt wird.
Da das gesamte Gelände im Außenbereich gelegen ist, sollen mit einem Bebauungsplan die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | akp (283 KB) |