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Vorlage - V/STR/65/1068/13  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 69 "Kloster Posa" in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
09.10.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.10.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.11.2013 
42. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/1068/13)
Anlagen:
akp

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 66/25 in der Flur 28 wird der Bebauungsplan Nr. 69 „Kloster Posa

in Zeitz“ aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Sicherung für das ehemalige Kloster Posa als Standort für öffentliche und kulturelle Nutzungen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 69 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 2 (1) BauGB und § 12 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Finanz- und Rechnungsprüfungs-

Ausschuss v. 17.09.13, TOP 19

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Das ehemalige „Kloster Posa“ ist ein hochrangiges Denkmal und seit einigen Jahren leerstehend. Es soll sobald wie möglich einer neuen Nutzung zugeführt werden. Grundlage hierfür ist ein Konzept, das verschiedene Aktivitäten wie Direktvermarktung, kulturelle Veranstaltungen, Beherbergung u. a. vorsieht, die dort dauerhaft etabliert werden sollen.

 

Um Konflikte vorab weitestgehend zu vermeiden, sollen die vorgesehenen Nutzungen im Verfahren nach öffentlicher Erörterung und Abwägung im Stadtrat geregelt werden, so dass auch zukünftig Planungssicherheit hergestellt wird.

 

Da das gesamte Gelände im Außenbereich gelegen ist, sollen mit einem Bebauungsplan die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 akp (283 KB)