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Vorlage - V/STR/65/1078/13  

Betreff: Ausbau der Tröglitzer Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
20.11.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.12.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.12.2013 
43. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/1078/13)
Anlagen:
DOC130927-20130927-001

Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Tröglitzer Straße mit der Abschnittsbildung von der Kreuzung Freiligrathstraße/Klosterstraße bis zur Einmündung Posaer Straße

Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Tröglitzer Straße mit der Abschnittsbildung von der Kreuzung Freiligrathstraße/Klosterstraße bis zur Einmündung Posaer Straße.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Tröglitzer Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend § 3 Abs.2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt  Zeitz §§ 1 a, 3, 4, und 8 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Im Haushaltsplan ist für die Jahre 2013-2014 der Ausbau der Tröglitzer Straße in Zeitz geplant. Der Ausbau erfolgt von der Kreuzung Freiligrathstraße/Klosterstraße bis zum Schützenplatz. Das Bauende ist zugleich Bauanfang der Baumaßnahme in der Schützenstraße, welche anschließend fortgeführt wird.

 

Da sich die Baumaßnahme über ein Teilstück der Tröglitzer Straße erstreckt, ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.

 

Das geplante Vorhaben ist eine Gemeinschaftsbaumaßnahme der Stadt Zeitz, des Eigenbetriebes Abwasser Zeitz und der Redinet GmbH.

 

Die Realisierung der Baumaßnahme soll mit Fördermitteln aus dem Förderprogramm Stadtumbau Ost unterstützt werden.

Der endgültige Fördermittelbescheid liegt noch nicht vor; es wurde jedoch bereits der Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch das Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt erteilt. Diese Fördermittel sind nur für den Kostenanteil der Stadt anzurechnen.

 

Die Baumaßnahme ist notwendig, um

-          die Lärmbelästigung aufgrund des Oberflächenbelages zu reduzieren

-          den Straßenquerschnitt den geänderten Erfordernissen anzupassen,

-          die unkontrollierten Oberflächenwasserabflüsse bei Starkregen zu regulieren

-          den Fußgängern und Radfahrern einen sicheren Bereich zuzuweisen

-          die geschädigte bzw. im Verkehrsraum störende Begrünung zu erneuern

-          die Beleuchtung den lichttechnischen Voraussetzungen anzupassen

-          benötigte Parkmöglichkeiten zu schaffen.

 

Der derzeitige Oberflächenzustand der Fahrbahn besteht durchgängig aus Naturstein-Großpflaster, welches starke Senkungen und Wölbungen aufweist. Teilweise sind noch Bereiche mit einer bituminösen Deckschicht versehen, welche Stück für Stück abbricht. Der Oberflächenbelag Natursteingroßpflaster und der Wechsel der unterschiedlichen Befesti-gungen verursachen einen hohen Verkehrslärm und wirken sich negativ auf den Fahrkomfort aus.

 

Der Gehweg auf der Westseite wurde bereits in den 90er Jahren ausgebaut; das Pflaster ist in einem ordentlichen Zustand.

Der östliche Gehweg ist überwiegend mit Mosaikpflaster befestigt und weist an mehreren Stellen aufgrund der Baumwurzeln massive Aufwölbungen auf.

 

Das Straßenbegleitgrün (Einzelbaumstandorte in Baumscheiben) hat abschnittsweise massive Ausfallerscheinungen. Eine Vielzahl der Bäume wurde bereits gefällt und die Baumscheiben befinden sich unbefestigt in der Gehwegfläche.

 

 

Die Straßenbeleuchtung entspricht nicht den lichttechnischen Voraussetzungen und ist technisch verschlissen.

 

Die Baumaßnahme umfasst folgende Leistungen:

 

Auf der Westseite wird ein Geh-/ Radweg in Betonsteinpflaster in einer Breite von 2,50 m errichtet, der durch einen Grünstreifen (Sicherheitsstreifen) von 1,00 m bzw. 2,00 m Breite sowie einem 0,27 m breitem Natursteinbord und einer 0,35 m breiten Rinne in Naturstein- Großpflaster von der Fahrbahn abgetrennt ist.

Die Fahrbahn hat eine Breite von 6,00 m und wird mit einer Asphaltdeckschicht versehen. Daran schließt sich auf der Ostseite wieder eine 0,35 m breite Rinne und ein 0,27 m breiter Hoch- bzw. Tiefbord an.

Es werden 8 öffentliche Parkstände längs der Fahrbahn in einer  Breite von 2,00 m hergestellt. Hierzu wird Naturstein-Großpflaster eingebaut.

Daran schließt sich teilweise ein 0,50 m breiter Sicherheitsstreifen  und  ein ca. 2,00 m breiter Gehweg an.

 

Die Beleuchtung wird im gesamten Ausbaubereich erneuert. Dies betrifft die Kabelanlage und die Lampen einschließlich Masten, welche nach lichttechnischer Berechnung zur Ausführung kommen.

 

Aufgrund der Neuordnung des östlichen Gehweges werden die vorhandenen Bäume gefällt. Die Bäume im westlichen Gehweg werden aufgrund der Herstellung des Geh-/Radweges gefällt. Die vorhandenen Wurzelstöcke werden gerodet. Als Abgrenzung des Geh-/Radweges zur Fahrbahn wird ein Grünstreifen angelegt. Es erfolgt die Neupflanzung von Bäumen beidseitig.

 

Im Rahmen des Straßenausbaues wird die vorhandene Straßenentwässerung ausgebaut und neue Straßeneinläufe und Anschlussleitungen hergestellt.

 

Durch den Eigenbetrieb Abwasser Zeitz wird der vorhandene Mischwasserkanal zur weiteren Nutzung als Regenwasserkanal saniert. Der Schmutzwasserkanal einschließlich der Grundstücksanschlussleitungen wird neu gebaut.

 

Durch die Redinet GmbH werden im Ausbaubereich neue Elektroleitungen verlegt.

 

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über eine Länge von ca. 430 m.

 

Die Abschnittsbildung ist wie folgt vorzunehmen:

 

Bauanfang:                  Kreuzung Freiligrathstraße/Klosterstraße

(Abschnittsanfang)      Flurstück 3174/21 der Flur 71 – westlich und

                                    Flurstück 1480/81 der Flur 71 - östlich             

 

Bauende:                     Einmündung Posaer Straße

(Abschnittsende)         Flurstück 49/1 der Flur 71 (teilweise) – westlich und

                                    Flurstück 2108/53 der Flur 72 – östlich

 

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von  einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

Da die Tröglitzer Straße als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

 

 

 

Folgende Kosten werden auf die Beitragspflichtigen umgelegt:

 

-          Fahrbahn

-          östlicher Gehweg

-          Sicherheitsstreifen

-          Oberflächenentwässerung

-          Begrünung

-          Beleuchtung

-          Parkstände

 

Folgende Kosten werden nicht auf die Beitragspflichtigen umgelegt:

 

Der Geh-/Radweg auf der Westseite

 

Begründung: Da der Rad-/Gehweg in den 90er Jahren bereits in dieser Breite grundhaft als Gehweg ausgebaut und umgelegt wurde, wird er im Zuge der jetzigen Baumaßnahme nicht auf die anliegenden Grundstücke umgelegt.

 

Baubeginn:                                                2014

Voraussichtliche Fertigstellung:                2015

 

Den später Beitragspflichtigen und interessierten Bürgern wird das geplante VorhabenGemeinschaftsbaumaßnahme grundhafter Straßenausbau Tröglitzer Straße“ in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Die Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, sich zu dem geplanten Vorhaben zu äußern.

 

Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist, können von den anliegenden Grundstückseigentümern (Beitragspflichtigen) gemäß § 8 der Straßen-ausbaubeitragssatzung Vorausleistungen erhoben werden.

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Einnahmen:         €

Ausgaben:

 

  1. Kosten der zu be-                         2. jährliche Folge-       3. Maßnahmebezo-

schließenden Maß-                           kosten:                        gene Einnahmen:

nahme:

 

lt. Kostenschätzung: 921.000 €             -                               siehe unten

 

zu 3.    Maßnahmebezogene Einnahmen:

 

Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3

der Straßenausbaubeitragssatzung:                                                185.000 €                                            

 

Fördermittel                                                                                      490.000 €

Eigenanteil Stadt Zeitz:                                                                    246.000 €

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf die Kostenschätzung beziehen. Das heißt, dass bezüglich der Beträge noch Änderungen möglich sind.

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DOC130927-20130927-001 (1429 KB)