Vorlage - V/STR/65/1082/13
|
|
Der Stadtrat beschließt:
Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise).
Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Gesetzliche Grundlage: | §§ 2 (1) und 12 BauGB
| |
bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss Nr.: V/STR/65/0997/1107/13
| |
aufzuhebende Beschlüsse: |
| |
Begründung:
Das Flurstück 251 soll neu vermessen bzw. geteilt werden. Die Gemeinbedarfsfläche mit den Gebäuden Feuerwehr und Turnhalle verbleiben bei der Stadt Zeitz und sollen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen.
Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13 (siehe Anlage 1).
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Geltungsbereich_71 (828 KB) |