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Vorlage - V/STR/63/1083/13  

Betreff: Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtsanierung“(SAN),“Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017, Stand 10.10.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
30.10.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.11.2013 
42. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/63/1083/13)
Anlagen:
MAKOPlan SAN,10.10.2013
MAKOPlan STD,10.10.2013_1
MAKOPlan ASO, 10.10.2013

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD)

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017.

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalts- / Finanzplan einzustellen.

 

Über Erhöhungen der Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 10.10.2013, mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

RL StBauFö LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

- V/STR/63/0900/3001/13-Eilentscheidung zur Vorlage- Nr. V/STR/63/0988/13 durch den Oberbürgermeister vom 05.06.2013 zum Maßnahme-Kosten-Plan ASO , Stand 16.05.2013, Bekanntgabe in  Vorlage-Nr. /STR/63/1003/13 am 13.06.2013

-Beschluss vom 01.08.2013 zu TOP 6- Altmarkt- in der 40.(Sonder-)Sitzung des Stadtrats zur Beauftragung des Nachtragsangebots der Fa. Kittel

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Für das Programmjahr 2013 (Haushaltsjahre 2013 bis einschließlich 2017) liegen die Bewilligungen für die Programme “Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) vom 27.09.2013 und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) vom 30.09.2013 seit  07.10.2013 in der Stadtverwaltung vor und sind wie folgt beschieden worden:

 

              STD:       900.000,00 €, davon 180.000,00 € Eigenmittel  (Antrag: 2.350.000,00 € )

              ASO:   1.170.000,00 €, davon  390.000,00 € Eigenmittel (wie beantragt)

 

Das Programm „Stadtsanierung“ wurde mit dem Programmjahr 2013 geschlossen.

 

Als Anlage ist die Fortschreibung der Maßnahme-Kosten-Pläne für alle drei Städtebauförderprogramme mit Stand vom 10.10.2013 beigefügt.

 

Die erforderlichen Eigenmittel sind im Finanzplan 2013 entsprechend der vorliegenden Bewilligungen und der geplanten Antragstellung für das Programmjahr 2014 und deren zeitlicher Zuordnung erfasst. Die zur Bewilligung zwingend erforderliche kommunalaufsichtliche Stellungnahme lag dem Landesverwaltungsamt auf Grundlage der beantragten Summen vor.

 

SAN

Die noch zur Verfügung stehenden Mittel sollen für die Ordnungsmaßnahmen auf dem städtischen Grundstück Scharrenstraße 8 und auf den privaten Grundstücken Neumarkt 16 und Kalkstraße 24 sowie für die erforderlichen Wertermittlungen i. Z. m. den Ausgleichsbetragsberechnungen verwendet werden.

 

STD

Die Schwerpunktmaßnahmen in diesem Programm sind die  Barrierefreiheit Schloss Moritzburg, Instandsetzung/Modernisierung Franziskanerkloster, Fassadeninstandsetzung Rathaus, die Sicherung von Altmarkt 8 und die Fassadeninstandsetzung der Michaeliskirche.

 

Im Schloss Moritzburg wird derzeit der Fahrstuhl eingebaut. Die als barrierefrei/barrierearm auszubauenden Wegeführungen zum Fahrstuhl vom Domvorplatz über den  Schlosshof  und  aus Richtung Schlosspark über die Brücke  / Westbastion sollen 2014 realisiert werden.

Im Franziskanerkloster ist 2014 der 1. Bauabschnitt zur Unterbringung des historischen Archivs in Räumen des Klausurgebäudes geplant. Über die Förderung der Evangelischen Grundschule ist seitens des Landes noch keine Entscheidung gefallen.

Nach Fertigstellung der Rathausturmsanierung sind die Fassadeninstandsetzungen des Rathauses ab 2015 eingeordnet.

Zur Rettung des stadtbildprägenden hochwertigen Denkmals Altmarkt 8 waren 200T€ für Sicherungsarbeiten eingeplant.  Mit dem Eigentümer wurde ein Vertrag über die Umsetzung eines 1. Bauabschnittes in Höhe der eingeplanten Summe abgeschlossen, die ersten Abbruch-, Rückbau- und Sicherungsarbeiten werden im November beendet sein. Zum sinnvollen Abschluss der Sicherungsmaßnahmen sind nach aktuellem Planungsstand weitere ca. 130 T€ erforderlich.

Für die Fassadeninstandsetzung der Michaeliskirche werden insgesamt ca. 1 Mio € benötigt. Die vom Land zu genehmigende 100%ige Förderung vorausgesetzt will der Eigentümer  den kommunalen Eigenanteil (20 v.H.) tragen, was mit der Anwendung der Experimentierklausel  und einer Spende möglich wäre. Da die Bewilligung wesentlich geringer ausgefallen ist als beantragt bleiben unter Berücksichtigung der Fertigstellung der begonnenen Vorhaben Barrierefreiheit Schloss und Sicherung Altmarkt 8 sowie die Einordnung eines 1. Bauabschnittes zur Unterbringung des historischen Archivs im Franziskanerkloster entsprechend geringe Mittel  für die Michaeliskirche in 2014 übrig. Der Ausgabenansatz in 2015 ist ohne die noch ausstehende Bewilligung des Programmjahres 2014 um 500T€ (400T€ FM +100T€ EM) niedriger und  somit können innerhalb des genehmigten Budgets nur die für den 1. Bauabschnitt veranschlagten 250 T€ in 2014/2015 sicher bereit gestellt werden.

 

Zur Umsetzung der Schwerpunktmaßnahmen sind noch erhebliche Mittel erforderlich und deshalb müssen die Fördermittelanträge für das Programmjahr 2014 und die folgenden Programmjahre in entsprechender Höhe, wie im Maßnahme-Kosten-Plan erfasst, gestellt werden. (siehe: noch nicht bewilligt)

 

ASO

Für die bewilligten Maßnahmen mussten mit Erkenntnisstand fortführender Planung Kostenansätze und zeitliche Zuordnungen korrigiert werden. Dies erfolgte durch Umschichtungen im bewilligten Gesamtbudget.

Fertig gestellt wurden in 2013 die in Bauherrenschaft der WBG gestalteten Freiflächen am östlichen Neumarkt und an der Westseite zwischen Neumarkt und Ritterstraße. Zum endgültigen Abschluss der letztgenannten Maßnahme wird noch der Flächentausch zwischen WBG und Stadt abgewickelt. In der Phase der Schlussabrechnung befinden sich die Freiflächengestaltungen Messerschmiedestraße 1 bis 3 und die oberhalb des Brühls zwischen Scharren- und Rothestraße. In der Planungsphase sind die Freiflächengestaltungen Obere Scharrenstraße/Messerschmiedestraße, die Besenstraße und der Brühl – Straßenbau und Freiflächen-. Abbruchgenehmigungen liegen der Stadt für die völlig desolaten Wohngebäude  Brühl 6 und 7 sowie für das Hintergebäude von Nr. 5 vor. Dem Abbruch des Vorderhauses Brühl 5 wurde nicht statt gegeben. Die Stadt wird diese Entscheidung gerichtlich prüfen lassen. Die Abbruchkosten sind in der Freiflächengestaltung Brühl/Scharrenstraße/Rothestraße erfasst und die genehmigten Abbrüche sollen in den nächsten Monaten erfolgen.

Die Neugestaltung des Klosterkirchhofs ist teilweise vergeben  bzw. in der Ausschreibung und soll in 2014 realisiert werden.

Nach Abbruch des maroden Wohnhauses Luthergasse 6 erfolgte die Bestandserfassung von   Neumarkt 1 als Grundlage der Planung zur Instandsetzung und Modernisierung, die  intensiv  mit dem Ziel der Umsetzung in 2014 betrieben wird.

Die  erfassten Kosten zur Neugestaltung Altmarkt inklusive Umfahrung in Höhe von 3.099.100 €  entsprechen der o.g. Eilentscheidung und Beschlusslage. Begründende Unterlagen zum Mehrkostenbedarf waren Inhalt der  Entscheidungsunterlagen. Die Deckung der Mehrkosten wurde zum großen Teil aus der Bewilligung des Programmjahres 2012 genommen und deshalb die vorgesehene Neugestaltung der Hofflächen des Franziskanerklosters verschoben.

Mit der neuen Bewilligung des Programmjahres 2013 soll ein erster Schritt zu Bau- und Ordnungsmaßnahmen in der Rahnestraße  gemacht werden. Vorbereitende Untersuchungen und Planungen zur  bestehenden Bebauung des Straßenzuges, Maßnahmen auf dem städtischen Grundstück Nr.7, das Einzeldenkmal und die im Rahmenplan und B-Plan verankerte Wegeführung betreffend, waren Antragsgegenstand.

Die neue Antragstellung für das Programmjahr 2014 soll sich auf Maßnahmen im  Bereich  Brühl/ Scharrenstraße /Rothestraße  konzentrieren. So sollen  der Abbruch Rothestraße 30 mit Steinsgraben 11  und die Fläche zwischen Brühl 11 und Nikolaiplatz 9 erfasst werden.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Maßnahme-Kosten-Pläne der Programme SAN; STD und ASO,

Stand 10.10.2013

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MAKOPlan SAN,10.10.2013 (40 KB)    
Anlage 2 2 MAKOPlan STD,10.10.2013_1 (41 KB)    
Anlage 3 3 MAKOPlan ASO, 10.10.2013 (41 KB)