Vorlage - V/STR/10/1091/13
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Der Stadtrat stellt fest, dass Frau Jutta Spindler mit Wirkung zum 01.10.2013 auf eigenen Wunsch aus dem Stadtrat ausgeschieden ist.
Gesetzliche Grundlage: | § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Frau Jutta Spindler hat mit Schreiben vom 26.09.2013 mit Wirkung zum 01.10.2013 wegen Umzug nach Berlin auf ihr Stadtratsmandat verzichtet. Entsprechend § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt muss der Stadtrat das Ausscheiden des Stadtrates durch Beschluss feststellen