Vorlage - V/STR/40/1094/13
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Der Stadtrat beschließt die Änderung der beiliegenden Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz und die Anerkennung der Sozialpässe der Gemeinde Elsteraue und der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst, sofern die Anspruchsberechtigung analog den Regelungen der vorbenannten Richtlinie lautet.
Begründung:
Der Verbandsgemeinderat Droyßiger-Zeitzer Forst beschloss am 26.06.2013 und der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue am 26.09.2013 mit Wirkung ab 01.12.2013 die Richtlinien zum Umgang mit dem Sozialpass der jeweiligen Kommune. Gleichzeitig wurde die Anerkennung der Sozialpässe der umliegenden Kommunen beschlossen.
Um den Bürgern der umliegenden Kommunen die Nutzung der städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen zu ermöglichen, wurde die Richtlinie der Stadt Zeitz angepasst.
Anlagen:
Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | RL_Sozialpass der Stadt Zeitz (10 KB) |